Wirtschaftliche Bewertung einer Planrichtlinie über die Verbrennung von nicht gefährlichem Abfall
Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Gegenstand: Modifizierung der Richtlinien 89/369/EWG und 89/429/EWG; Vergabestelle: Europäische Kommission; GD XI - Umwelt, nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz. Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Im Hinblick auf verstärkte Umweltschutzmaßnahmen beabsichtigt die Europäische Kommission eine Modifizierung der Richtlinien 89/369/EWG und 89/429/EWG über die Verbrennung von städtischem Müll durch die Einführung neuer Verfahren und strengerer Emissionsgrenzwerte. Die Zielsetzung der Studie besteht in der Einhaltung der Vertragsbedingungen und der Berücksichtigung der "möglichen Nutzen und Kosten getroffener und nicht getroffener Maßnahmen" (Art. 130r). Demnach soll die Studie eine quantitative Bewertung der Kosten und Nutzen für Umwelt und Industrie in bezug auf neue Normen liefern, die gegebenenfalls in den Modifikationen berücksichtigt werden. Inhalt: Die wirtschaftliche Bewertung der Kosten und Nutzen bei der Einführung von verschärften Emissionsnormen für Schadstoffe aus der Verbrennung nicht gefährlichen Abfalls hat durch zwei verbundene Verfahren zu erfolgen: Kostenwirksamkeitsanalyse Das erste Verfahren hat auf kosteneffektiven Schätzungen des Grads des Schadstoffausstosses zu basieren, reduziert auf die 3 Umweltkomponenten (Luft, Land und Wasser) pro Kosteneinheit. Dieses Verfahren ist für 6 alternative technologische Kontrollmöglichkeiten für die Verbrennung von nicht gefährlichem Abfall zu wählen. Die 6 Optionen werden in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission ausgewählt. Die bei diesem Verfahren ermittelten Kosten bestehen aus den Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten für die Nachrüstung dieser Verbrennungsöfen, die den Richtlinien 89/369 und 89/429 (d.h. den Grundrichtlinien) bereits entsprechen sowie jenen Verbrennungsöfen in Verbindung mit den alternativen Optionen zur Emissionskontrolle. Diese Kosten sind für mindestens 8 verschiedene Anlagenkapazitäten (zwischen 25.000 t/Jahr und 900.000 t/Jahr) zu bewerten. Die voraussichtlichen Kontrollkosten sind einschließlich eindeutiger Indikatoren hinsichtlich der Datenbasis, des Standortes, der Leistungswerte, der Technologie und des Umfangs einer jeden untersuchten Anlage zu ermitteln. Darüber hinaus ist der repräsentative Charakter der gewählten Fallstudien auf europäischer Ebene nachzuweisen. Im Rahmen der Kostenwirksamkeitsanalyse sind zudem Werte für die Emissionsreduzierung (bei Luft, Wasser und Sickerwasser der entstandenen Rückstände) für jede der 6 Kontrolloptionen zu ermitteln. Kosten-Nutzen-Analyse Das zweite Verfahren hat aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse zu erfolgen, in der sämtliche Sozialkosten, nicht nur private Kosten, einer jeden Kontrolloption bewertet und mit dem Nutzen verglichen werden, der sich aus der Verminderung der Verschmutzung ableiten läßt. Dieser Nutzen ist in Form der Schadensverminderung im Hinblick auf Volksgesundheit und Wohlergehen durch niedrigere Schadstoffemissionen zu messen. Die Studie wird einen umfassenden Katalog der Umweltbelastungen für alle Optionen enthalten, unter Berücksichtigung von Luftverschmutzung, Wasserverunreinigung und der Erzeugung von Festmüll. Die Auflistung soll Informationen über den Ursprung von Daten, den zugrundeliegenden Hypothesen und den Unsicherheitsbereichen umfassen. Im Rahmen der Studie wird versucht, eine Umweltschadensfunktion zu erstellen bzw. Schätzwerte hierfür zu liefern aufgrund der Verbindung zwischen Emissionen, Konzentration, Exposition sowie Schaden an Gesundheit und Wohlergehen. Die Studie liefert Schätzwerte, was die Schadenkosten der Luftverschmutzung durch einige der Schadstoffe aus der Verbrennung von städtischem Festmüll und zumindest jener Schadstoffe betrifft, von denen Schadenfunktionen verfügbar sind (NOX, SO2, CO2, Staub,... und, falls möglich, Dioxine und Schwermetalle). Schließlich ist der ermittelte physische Schaden durch monetäre Werte auszudrücken. Sämtliche zugrundeliegenden Hypothesen, die für die Ableitung der Schadenschätzungen herangezogen wurden, sind von der Beraterfirma genau zu bezeichnen. Was die Kostenwirksamkeitsanalyse und die Kosten-Nutzen-Analyse betrifft, so muß die Studie einen Vergleich erstellen in bezug auf die Auswirkungen einer jeden der 6 analysierten Kontrolloptionen bei ergriffenen Maßnahmen gegenüber nicht ergriffener Maßnahmen, wobei bei letzterem die gegenwärtigen Umweltbestimmungen unverändert bleiben. Analysebereich Die Länder, die im Rahmen der Studie Gegenstand der Analyse sind, sollten repräsentativ sein für die Mitgliedstaaten der EU. Zwei Auswahlkriterien sind der Umfang des Einsatzes von Müllverbrennungsanlagen sowie der Grad der Umweltverbesserungen, die durch verschärfte Auflagen erzielt werden können. Zeitraum der Analyse Zur Analyse der betreffenden Länder setzt die Studie Zahlen hinsichtlich Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum voraus sowie zu Bevölkerungsdichte und vielen anderen Faktoren, die für die zu verbrennende Abfallmenge und die erforderlichen Verbrennungskapazitäten bestimmend sind. Der Zeitrahmen der Studie beträgt 20 Jahre mit Beginn im Jahre 2000. In diesem Zeitraum werden ebenfalls Emissionsschätzwerte für das Szenario des Nichteingreifens abgeleitet.