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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommission befürwortet Plan zur Rücknahme der Fördertätigkeit im französischen Steinkohlenbergbau und genehmigt Beihilfen für das Jahr 1994

Auf Vorschlag des für Energiefragen zuständigen Kommissars Christos PAPOUTSIS hat die Kommission am 19. Juli 1995 die Leitlinien des Plans zur Rücknahme der Fördertätigkeit im französischen Steinkohlenbergbau gebilligt und auf der Grundlage der Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS üb...

Auf Vorschlag des für Energiefragen zuständigen Kommissars Christos PAPOUTSIS hat die Kommission am 19. Juli 1995 die Leitlinien des Plans zur Rücknahme der Fördertätigkeit im französischen Steinkohlenbergbau gebilligt und auf der Grundlage der Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS über die Gemeinschaftsregelung für staatliche Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus vom 28. Dezember 1993 für das Jahr 1994 Beihilfen bis zu 6.009 Mio. FF genehmigt. Die Beihilfen verteilen sich wie folgt: - eine Beihilfe zur Rücknahme der Fördertätigkeit bis zu 1.962 Mio. FF, mit der Betriebsverluste abgedeckt werden sollen; - eine Beihilfe bis zu 15 Mio. FF für Forschung und Entwicklung; - eine Beihilfe bis zu 4.032 Mio. FF zur Deckung außergewöhnlicher Belastungen. Die Kommission hat den Plan zur Rücknahme der Fördertätigkeit befürwortet, da er zur Lösung der mit der völligen oder teilweisen Stillegung von Produktionskapazitäten verbundenen sozialen und regionalen Probleme beiträgt. Die Kommission hat die Beihilfen für das Jahr 1994 genehmigt, da sie in den Plan zur Rücknahme der Fördertätigkeit integriert sind.

Länder

Frankreich

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