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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Richtlinie über Normen für Fernsehsignale bedeutet Durchbruch für das digitale Fernsehen und die Breitbildschirmtechnik

Martin Bangemann, für gewerbliche Wirtschaft, Informationstechnologien und Telekommunikation zuständiges Kommissionsmitglied, begrüßte die Verabschiedung der neuen Richtlinie über Normen für die Ausstrahlung von Fernsehsignalen durch den Ministerrat als bedeutenden Durchbruch ...

Martin Bangemann, für gewerbliche Wirtschaft, Informationstechnologien und Telekommunikation zuständiges Kommissionsmitglied, begrüßte die Verabschiedung der neuen Richtlinie über Normen für die Ausstrahlung von Fernsehsignalen durch den Ministerrat als bedeutenden Durchbruch auf dem Weg zur Informationsgesellschaft. Die Richtlinie schafft einen Rechtsrahmen für die Normen für die Ausstrahlung von fortgeschrittenen Fernsehsignalen. Sie trägt der Tatsache Rechnung, daß Normen ein wichtiger Beitrag dazu sind, daß Marktteilnehmer und Verbraucher Zutrauen zu einem neuen Markt fassen. Sie erlaubt, daß eine möglichst breite Auswahl fortgeschrittener Fernsehdienste auf dem sich entwickelnden Markt angeboten werden kann. Sie hat nicht die Einführung bestimmter Dienste oder Technologien zum Ziel, sondern bleibt hinsichtlich dieser Frage bewußt neutral. Kanäle, die Bezahlung nach empfangenen Sendungen fordern (Pay-TV), sind der am schnellsten wachsende Bereich des Fernsehens und sie werden voraussichtlich im digitalen Zeitalter weiter aufblühen. Es ist wahrscheinlich, daß die ersten digitalen Fernsehdienste von Pay-TV-Anbietern auf den Markt gebracht werden. Bedingter Zugang ist für dieses Geschäft wichtig, denn er garantiert Sicherheit und versetzt die Anbieter in die Lage, die Gebühren von ihren Kunden zu erhalten. Die Richtlinie schafft einen gemeinsamen unionsweiten Rahmen für den bedingten Zugang zu digitalen Fernsehdiensten. Praktisch bedeutet dies, daß die Richtlinie den Verbrauchern helfen wird, alle digitalen Fernsehkanäle mit einem Gerät zu empfangen, anstatt gezwungen zu sein, ihre Wohnung mit einer Vielzahl inkompatibler Geräte vollstellen zu müssen, um die gewünschten Sender empfangen zu können. Hersteller müssen daher an allen Fernsehgeräten mit einem Bildschirm, dessen Diagonalmaß 42 cm überschreitet, eine Buchse für offene Schnittstellen vorsehen. Dies ist heute bereits bei vielen Geräten der Fall, aber es soll garantiert werden, daß alle Unionsbürger, die ein neues Gerät kaufen, in der Lage sein werden, problemlos digitale Fernsehdecoder anzuschließen. Die Richtlinie unterstützt daher die Bemühungen, Geräte mit neuen Technologien verbraucherfreundlich zu machen. Breitbildschirmfernsehen startet in der ganzen Europäischen Union. Die Richtlinie sorgt dafür, daß Kabelfernsehanbieter Breitbildschirmdienste im Format 16:9 anbieten. Das ist ein wichtiger Anreiz, damit der Verbraucher auch die neuen 16:9-Geräte kauft. Anläßlich der Verabschiedung der Richtlinie erklärte Martin Bangemann, daß der Markt für digitale Fernsehdienste nun ernsthaft anfangen könne, sich zu entwickeln. Die Konsultationen mit den Sendeanstalten, Herstellern und sonstigen Akteuren bieten die Grundlage für die ordnungspolitischen Bedingungen, wie sie für eine rasche Entwicklung moderner Angebote im TV-Bereich in Europa erforderlich sind.

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