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Freigabe von Schriftstücken aus dem Historischen Archiv der Gemeinschaft

Die Europäische Kommission veröffentlichte eine amtliche Bekanntmachung über die Freigabe von Schriftstücken und sonstigem Archivgut, die unter das Berufs- oder Betriebsgeheimnis fallen und im Historischen Archiv der Europäischen Kommission aufbewahrt werden. Nach der 30-Ja...

Die Europäische Kommission veröffentlichte eine amtliche Bekanntmachung über die Freigabe von Schriftstücken und sonstigem Archivgut, die unter das Berufs- oder Betriebsgeheimnis fallen und im Historischen Archiv der Europäischen Kommission aufbewahrt werden. Nach der 30-Jahre-Regel über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Gemeinschaften (der EGKS, der EWG und der EAG) hat die Kommission das entsprechende Archivgut jährlich freizugeben. Im allgemeinen ist Archivgut nach 30 Jahren auch dann freizugeben, wenn es Dokumente enthält, die zum Zeitpunkt der Archivierung unter das Berufs- oder Betriebsgeheimnis fielen. Vor der Freigabe muß die Kommission jedoch jeweils eine Mitteilung dazu im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichen. Betroffenen Personen oder Unternehmen (bzw. ihren Nachfolgern) wird damit Gelegenheit gegeben, gegen die Freigabe Einwände zu erheben. Die jetzige Mitteilung erstreckt sich auf Archivgut der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für den Zeitraum 1952-1965. Im Bereich wissenschaftliche und technische Forschung (Kohle, Stahl) erfolgt bei nur einem Schriftstück die Freigabe. Es betrifft den Antrag einer italienischen Firma (Società Italconsult SpA) an die Hohe Behörde der EGKS auf Gewährung einer Finanzhilfe. Beigefügt ist die Beschreibung der Forschungsvorhaben und der Patente.