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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Annahme der Regeln für die Unterstützung der Transeuropäischen Netze

Der gemeinsame Standpunkt des Rates zum Entwurf einer Verordnung über die allgemeinen Regeln für die Gewährung von Gemeinschaftshilfe im Bereich der Transeuropäischen Netze (TEN) wurde am 27. und 28. Juni 1995 auf einer Sitzung des Europäischen Parlaments in Brüssel beraten. ...

Der gemeinsame Standpunkt des Rates zum Entwurf einer Verordnung über die allgemeinen Regeln für die Gewährung von Gemeinschaftshilfe im Bereich der Transeuropäischen Netze (TEN) wurde am 27. und 28. Juni 1995 auf einer Sitzung des Europäischen Parlaments in Brüssel beraten. In seinem Bericht über den gemeinsamen Standpunkt unterstrich der Abgeordnete Joaquim Siso Cruellas den Widerspruch zwischen dem Wunsch nach einer ausgezeichneten Verkehrsinfrastruktur in Europa und den in begrenzter Höhe verfügbaren finanziellen Mitteln. Er verwies besonders auf die Tatsache, daß der bis 1999 vorgeschlagene EU-Beitrag in Höhe von 2.345 Mio. ECU nur 0,6% der Gesamtausgaben ausmacht, die im Weißbuch der Kommission über die Beschäftigung als erforderlich ausgewiesen sind. Da es sich hierbei um eine gemeinsam mit dem Parlament zu entscheidende Angelegenheit handele, wandte er sich gegen den Versuch des Rates, die Haushaltsmittel auf diesem Niveau für einen Zeitraum von fünf Jahren festzuschreiben. Im übrigen wurde die Meinung vertreten, daß die vorgeschlagene Begrenzung der Finanzierung durch die Europäische Union auf 10% nicht für Kleinprojekte gelten solle. In seiner Antwort stellte Kommissionsmitglied Papoutsis (Energie, KMU und Fremdenverkehr) fest, daß die Kommission die Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungen nicht annehmen könne, da sie den gemeinsamen Standpunkt des Rates unterstütze. Er akzeptierte jedoch, daß Kleinprojekte der Finanzierungsbegrenzung von 10% nicht unterliegen sollten und daß der Bezug auf 2.345 Mio. ECU nicht in die Verordnung aufgenommen werden solle. Das Europäische Parlament erbat einen einmonatigen Aufschub bezüglich des Finanzierungsvorschlags, da die für die Beschlußfähigkeit erforderliche Anzahl an Abgeordneten nicht anwesend sei. Die Abstimmung über den Bericht erfolgt deshalb im Juli 1995 in Straßburg.

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