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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Genehmigung der Gemeinschaftsfinanzierung von EDICOM-Vorhaben

In einer Entscheidung vom 22. Juni 1995 hat die Kommission 31 Vorschläge für Maßnahmen genehmigt, die gemäß der Entscheidung 94/445/EG des Rates (Abl. Nr. L 183 vom 19. Juli 1994) zu den Telematiknetzen zwischen Behörden für die Statistiken über den Warenverkehr zwischen Mitgl...

In einer Entscheidung vom 22. Juni 1995 hat die Kommission 31 Vorschläge für Maßnahmen genehmigt, die gemäß der Entscheidung 94/445/EG des Rates (Abl. Nr. L 183 vom 19. Juli 1994) zu den Telematiknetzen zwischen Behörden für die Statistiken über den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (EDICOM) von der Gemeinschaft finanziert werden können. Die Vorschläge sind Teil des jährlichen Arbeitsprogramms für die Umsetzung der entsprechend der Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen. Der Ausschuß für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften hatte ebenso wie der Ausschuß für die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten eine befürwortende Stellungnahme zu Erstellung, Bemessung des Finanzvolumens und Billigung dieses jährlichen Arbeitsprogramms abgegeben. Bezüglich der zentral von der Kommission durchzuführenden Maßnahmen hat der Ausschuß für die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten für 14 Maßnahmen im Wert von unter 200.000 ECU eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Eine Maßnahme im Wert von über 200.000 ECU ist ebenfalls gebilligt worden. Hierbei handelt es sich um die Weiterentwicklung und Pflege von COMEXT (der Außenhandelsdatenbank der Gemeinschaft). Bezüglich der dezentral in den Mitgliedstaaten durchzuführenden Maßnahmen hat der Ausschuß für die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten 16 Maßnahmen im Wert von unter 200.000 ECU befürwortet.

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