Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Article available in the following languages:

Viertes Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern vorgeschlagen

Auf Vorschlag von Padraig Flynn, ihrem für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (einschließlich Chancengleichheit) zuständigen Mitglied, hat die Kommission mit der Annahme eines Vorschlags für ein Viertes Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ei...

Auf Vorschlag von Padraig Flynn, ihrem für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (einschließlich Chancengleichheit) zuständigen Mitglied, hat die Kommission mit der Annahme eines Vorschlags für ein Viertes Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern eine der wichtigen Verpflichtungen im Rahmen des mittelfristigen sozialpolitischen Aktionsprogramms erfüllt. Das für die Jahre 1996 bis 2000 vorgesehene Programm enthält den grundlegenden Rahmen für das gesamte Vorgehen der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit in den kommenden fünf Jahren. Die für das Programm vorgesehenen Haushaltsmittel belaufen sich auf 60 Mio. ECU. Dies ist mehr als das Doppelte der für das Dritte Aktionsprogramm bereitgestellten Summe. Hauptziel des Programms ist es, dafür zu sorgen, daß der Gleichstellung nicht nur im Rahmen der politischen Maßnahmen, der Aktionen und finanziellen Programme auf Gemeinschaftsebene Rechnung getragen wird, sondern auch auf nationaler, regionaler und jeder anderen in Frage kommenden Ebene. Damit die Mittel nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, liegt der Schwerpunkt des Programms auf folgendem: - Mobilisierung und Einbeziehung aller Akteure des wirtschaftlichen und sozialen Lebens; - Förderung der Gleichstellung als Reaktion auf den wirtschaftlichen und sozialen Wandel; - Förderung einer Politik, die es Frauen und Männern ermöglicht, Familie und Berufsleben miteinander in Einklang zu bringen; - Gewährleistung einer ausgewogenen Einbeziehung von Frauen in die Entscheidungsprozesse; - Schaffung besserer Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Rechts auf Chancengleichheit; - Unterstützung bei der Verwirklichung und Bewertung aller Maßnahmen, die für das Erreichen der grundlegenden Ziele des Programms erforderlich sind.