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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommission genehmigt Beihilfe an OPEL AUSTRIA für Ausgaben in FuE, Umweltschutz und Ausbildung

Die Kommission hat FuE-, Umweltschutz- und Ausbildungsbeihilfen zugunsten von Opel Austria, einer 100%igen Tochtergesellschaft der General Motors Corp., für diesbezügliche Ausgaben in ihrem Werk in Aspern/Wien genehmigt. Die FuE-, Umweltschutz- und Ausbildungsaufwendungen s...

Die Kommission hat FuE-, Umweltschutz- und Ausbildungsbeihilfen zugunsten von Opel Austria, einer 100%igen Tochtergesellschaft der General Motors Corp., für diesbezügliche Ausgaben in ihrem Werk in Aspern/Wien genehmigt. Die FuE-, Umweltschutz- und Ausbildungsaufwendungen sind auf den Opel- Beschluß zurückzuführen, aufgrund eines neuen Kraftübertragungskonzepts einen neuen kompakten Benzinmotor (Familie 0) zu entwickeln. Der zum einen mit drei und zum anderen mit vier Zylindern entwickelte Motor wird weniger Benzin verbrauchen und weniger Abgase ausstoßen und soll auch leichter zu verwerten sein. Kennzeichnend für den neuen Motor ist ein völlig neues Steuersystem, das mit hochintegrierten Hybrid-Chips funktioniert. Der Motor wird für die bereits bestehenden Modelle Corsa und Astra und für neue in der Konzeption befindliche Kleinwagen verwendet. Das Vorhaben wird während des Zeitraums 1994 - 1998 durchgeführt und kostet insgesamt 375,4 Mio. ECU, von denen 261,4 Mio. ECU normale Investitionen betreffen, die nicht förderungswürdig sind. Die förderungswürdigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 114 Mio. ECU, für die insgesamt 16,1 Mio. ECU Beihilfe vorgesehen sind. Die Kommission genehmigte die staatlichen Beihilfen für FuE-Ausgaben, weil das Vorhaben den im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie und im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen vorgesehenen FuE-Kriterien entspricht. Die Produkt- und Prozeßentwicklung ist auf europäischer Ebene innovativ, und die Intensitäten der Beihilfen für die Ausgaben in diesem Sektor bewegen sich innerhalb der in den vorerwähnten Gemeinschaftsrahmen vorgesehenen Höchstgrenzen. Der neue Motor ist insofern innovativ, als für seine Herstellung mehrere unterschiedliche und zum Teil völlig voneinander getrennte Technologien miteinander verbunden werden müssen, um die Nachteile eines 3-Zylinder-Layout auszugleichen, dessen Einführung mit erheblichen Risiken verbunden ist, was Laufruhe und Ausgewogenheit und folglich die Akzeptanz des Motors betrifft. Im Bereich des Produktionsprozesses müssen verschiedene Elemente auf europäischer Ebene als innovativ angesehen werden, die hinsichtlich Effizienz und Praktikabilität für das Unternehmen mit erheblichen Risiken behaftet sind. Der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie läßt auch Umweltschutzbeihilfen zu, wenn diese mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen im Einklang stehen. Da die Investitionen in neue Reinigungs- und Waschprozesse für die Motorkomponenten zu einer erheblichen Reduzierung der Abwässer und deren Verwertung führen und entweder über die bestehenden nationalen Normen hinausgehen oder insoweit freiwillig sind, als keine Normen bestehen, bewegt sich die geplante Beihilfeintensität von 30 % innerhalb der in den Gemeinschaftsrahmen vorgesehenen Grenzen. Für die Entwicklung der neuen Produkte und Produktionsprozesse sowie die Einführung einer neuen Montagestruktur sieht das Vorhaben Maßnahmen zur Ausbildung der Beschäftigten des Unternehmens vor. Aufgrund des innovativen Charakters des Vorhabens wird davon ausgegangen, daß sich die Fertigkeiten der Beschäftigen durch die Ausbildungsmaßnahmen tatsächlich qualitativ verändern werden. Die Grundausbildung ist nicht unternehmensspezifisch. Die geplanten Beihilfen sind deswegen und aufgrund ihrer angemessenen Höhe in Übereinstimmung mit den Vorschriften für Ausbildungsbeihilfen im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie zulässig.

Länder

Österreich