Vorschlag zur Änderung der Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Umwelt
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1973/92 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE) veröffentlicht. Mit dem Vorschlag wird die Verordnung dahingehend geändert, daß für die Fortführung der LIFE-Aktivitäten über die am 31. Dezember 1995 endende erste Phase hinaus entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird die Verlängerung der Gültigkeit der Verordnung für die Dauer einer am 31. Dezember 1999 endenden zweiten Phase vorgesehen. Die Änderungen beruhen auf den während der ersten Phase gesammelten Erfahrungen und beziehen sich vor allem auf folgendes: - Bündelung der Anstrengungen durch Verringerung der in den Genuß der Finanzierungshilfe der Gemeinschaft kommenden Maßnahmenbereiche; - Vereinfachung der Managementverfahren; - Klarere Bestimmung der Kriterien für die Auswahl und Bewertung der Maßnahmen. Das Finanzierungsinstrument LIFE soll auch auf die assoziierten Länder in Mittel- und Osteuropa ausgedehnt werden.