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Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht (ABl. Nr. L 298 vom 17.10.1995), mit der die Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglie...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht (ABl. Nr. L 298 vom 17.10.1995) mit der die Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit geändert werden soll. Die Richtlinie 89/552/EWG bildet den ordnungspolitischen Rahmen für die Sendetätigkeit auf dem Binnenmarkt. Mit dem Vorschlag wird diese Richtlinie auf der Grundlage des Berichts der Europäischen Kommission über die ersten fünf Jahre ihrer Gültigkeit geändert, wobei den neuesten Entwicklungen im Fernsehbereich Rechnung getragen wird. Im einzelnen wird im Vorschlag die Notwendigkeit der Präzisierung des Begriffs der Zuständigkeit im audiovisuellen Sektor angesprochen. Der Sitz des Unternehmens ist danach das hauptsächliche Kriterium zur Bestimmung der Zuständigkeit eines Mitgliedstaats. Die wirtschaftliche Tätigkeit muß mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit ausgeübt werden. Es werden auch die Bedingungen bestimmt, unter denen Mitgliedstaaten das Recht haben, Maßnahmen gegen Sendungen aus Drittstaaten zu ergreifen. In der vorgeschlagenen Richtlinie werden die Maßnahmen zur Förderung europäischer Werke für weitere zehn Jahre verlängert, um so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Programmindustrie zu verbessern. Der Vorschlag unterscheidet deutlich zwischen "Fernsehwerbung" und "Teleshopping" und benennt die dafür geltenden Einschränkungen.