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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Europäische Kommission genehmigt deutsch-dänische INTERREG-Programme

Auf Vorschlag von Frau Wulf-Mathies, dem für Regionalpolitik und Kohäsion zuständigen Kommissionsmitglied, genehmigte die Kommission Entwicklungsprogramme für drei deutsch-dänische Grenzregionen im Betrag von 36,2 Mio. ECU. Die Programme sind Teil der Gemeinschaftsinitiative I...

Auf Vorschlag von Frau Wulf-Mathies, dem für Regionalpolitik und Kohäsion zuständigen Kommissionsmitglied, genehmigte die Kommission Entwicklungsprogramme für drei deutsch-dänische Grenzregionen im Betrag von 36,2 Mio. ECU. Die Programme sind Teil der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II 1994-1999. Folgende drei Gebiete sollen im Rahmen der Programme gefördert werden: - Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg (Planungsraum V) und Sönderjyllands Amt; - Ostholstein, Lübeck und Storstroems Amt; - Kiel, Eckernförde, Rendsburg, Neumünster (K.E.R.N.) und Fyns Amt. Die Strukturfonds werden sich mit 18,1 Mio. ECU am Gesamtbetrag beteiligen, davon entfallen 13,81 Mio. ECU auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 4,29 Mio. ECU auf den Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Gemeinschaftsmittel werden durch Mittel der zentralen, regionalen und lokalen Behörden ergänzt. Die Programme zielen insgesamt darauf ab, die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu verstärken und den Grenzregionen zu helfen, ihre spezifischen Probleme zu überwinden. Zu diesem Zweck werden in den nachstehenden Regionen und Bereichen folgende Maßnahmen getroffen: - Für den Planungsraum V und Sönderjyllands Amt: . Ausbau von KMU; . Energie und Umweltschutz; . Forschung und Entwicklung, Ausbildung und Fortbildung; . Grenzübergreifende Strukturen - Für Ostholstein, Lübeck und Storstroems Amt: . Ausbau von KMU; . Fremdenverkehr; . regionale Pilotprojekte (Primärsektor); . Energie und Umweltschutz; . Fortbildung, Kultur und Beschäftigung; . Infrastruktur; - Für K.E.R.N. und Fyns Amt: . Ausbau von KMU; . Fremdenverkehr; . Wissenschaft und Forschung; . Fortbildung; . Kultur. Die Programme sind im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen vereinbart worden. Diese Partnerschaft ist auch für die Begleitung der Programme zuständig. Über die Projektanträge wird auf lokaler Ebene beschlossen.

Länder

Deutschland, Dänemark

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