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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Europäische Kommission billigt zwei Gemeinschaftsunternehmen von Cable and Wireless plc und VEBA

Die Europäische Kommission hat zwei Gemeinschaftsunternehmen zugestimmt, die von Cable and Wireless und VEBA im Telekommunikationssektor gegründet wurden. Beim ersten Gemeinschaftsunternehmen mit der Bezeichnung VEBACOM geht es um die Zusammenführung von Leistungen der beid...

Die Europäische Kommission hat zwei Gemeinschaftsunternehmen zugestimmt, die von Cable and Wireless und VEBA im Telekommunikationssektor gegründet wurden. Beim ersten Gemeinschaftsunternehmen mit der Bezeichnung VEBACOM geht es um die Zusammenführung von Leistungen der beiden Unternehmen in Deutschland, wozu Dienste im Netz für individuelle mobile Kommunikation (PCN), Rufdienste und verschiedene Mehrwertangebote gehören. VEBACOM soll auch in anderen Bereichen aktiv werden, sobald der deutsche Telekommunikationsmarkt liberalisiert ist und andere Unternehmen mit der Telekom konkurrieren dürfen. Das zweite Gemeinschaftsunternehmen, das als Cable and Wireless Europe bezeichnet wurde, wird Kunden in der übrigen EU sowie in der Schweiz, jedoch nicht in Großbritannien, mit den Telekommunikationsangeboten der beiden Unternehmen versorgen. Die Aktivitäten von Cable and Wireless im britischen Telekommunikationssektor (Mercury Communications und Mercury One2One) fallen nicht in den Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens, sondern werden unabhängig davon betrieben. Die Gründung der Gemeinschaftsunternehmen führt zu keinen Wettbewerbsproblemen, da sich die Tätigkeitsbereiche der beiden Unternehmen im wesentlichen nicht überschneiden. Im übrigen besteht auf allen Märkten, auf denen die Gemeinschaftsunternehmen agieren werden, starker Konkurrenzdruck, der insbesondere von den in den Ländern bestehenden Betreibern von Telekommunikationsnetzen und sich herausbildenden multinationalen Allianzen ausgeht. Darüber hinaus entsteht mit dem Gemeinschaftsunternehmen auf Märkten wie jenem in Deutschland, wo die Liberalisierung zum Jahr 1998 angestrebt wird, ein neuer und potentiell starker Konkurrent für den bisherigen Anbieter und seine Monopolstellung.