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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme von mittelständischen Unternehmen am Vierten Rahmenprogramm

Die Europäische Kommission ist bestrebt, die Anzahl von mittelständischen Unternehmen, die sich am Vierten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) beteiligen, zu erhöhen. Zu diesem Zwecke ...

Die Europäische Kommission ist bestrebt, die Anzahl von mittelständischen Unternehmen, die sich am Vierten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) beteiligen, zu erhöhen. Zu diesem Zwecke unternimmt sie eine Reihe von Maßnahmen, zu denen u.a. die Einbeziehung der auf europäischer Ebene bestehenden branchenspezifischen Verbände in die Vorbereitungs- und Begleitphasen gehört. Die Ziele bestehen dabei - in der Bestimmung der Bedürfnisse, die die KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in bezug auf Forschung und Entwicklung haben (unter Zugrundelegung der FTE-Gebiete der entsprechenden spezifischen Programme, siehe unten) (FTE = Forschung und technologische Entwicklung); - in der Förderung grenzüberschreitender Partnerschaften, die in Form von FuE-Zentren für KMU für die Einreichung von Vorschlägen für Vorhaben entsprechend dem Vierten Rahmenprogramm gebildet werden können. Zum Vierten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) gehören folgende spezifische Programme, an denen sich auch KMU beteiligen können: - Informationstechnologien; - Telematikanwendungen; - Fortgeschrittene Kommunikationstechnologien und -dienste; - Industrielle Technologien und Werkstofftechnologien; - Normung, Meß- und Prüfverfahren; - Umwelt und Klima; - Meereswissenschaft und Meerestechnologie; - Biotechnologie; - Biomedizin und Gesundheitswesen; - Landwirtschaft und Fischerei (einschließlich Agrarindustrie, Lebensmitteltechnik, Forstwirtschaft, Aquakultur und Entwicklung des ländlichen Raums); - Nichtnukleare Energie; - Verkehr. Auf europäischer Ebene sollten zur Förderung der Einbeziehung mittelständischer Unternehmen folgende Arten von FTE-Partnerschaften gegründet werden: - FTE-Vorhaben, die gemeinsam von KMU (mit FTE-Kapazität), großen Unternehmen, Forschungszentren, Instituten und Universitäten durchgeführt werden, wobei die Zusammenarbeit gefördert und neue Organisationsstrukturen zwischen Herstellern und Zulieferern von Systemen und Bauteilen unterstützt werden sollen; - Gemeinsam durchzuführende FTE-Vorhaben, die es Gruppen von KMU mit begrenzter FTE-Kapazität (dabei handelt es sich vorwiegend um in traditionellen Industriebranchen angesiedelte Betriebe) ermöglichen, Dritte (Forschungszentren, Universitäten u.ä.) mit der Entwicklung von Technologien zu betrauen, die genau ihren Ansprüchen entsprechen; - KMU, die in thematischen Netzen mit Großunternehmen, Forschungszentren, Instituten und Universitäten zusammenarbeiten. Dabei stehen hinsichtlich der Entwicklung von industriell verwertbaren Technologien, mit denen neue Branchennutzungen und Märkte erschlossen werden können, die gemeinsame Informationsnutzung und der Austausch von Erfahrungen im Mittelpunkt. Sollen Komplementarität und Vergleichbarkeit der Arbeitsaufgaben gewährleistet sein, ist eine Arbeitsmethodik mit einer Reihe von Elementen zu erarbeiten, die für die Aktivitäten in den einzelnen Zweigen identisch sind. Dazu zählen folgende Elemente: Phase I: - Erstellung eines Fragebogens, mit dem die FTE-Bedürfnisse der KMU in der (den) Branche(n), die der Verband vertritt, erfragt werden; - Verbreitung von Informationen zu den branchenrelevanten FTE-Aktivitäten entsprechend dem Vierten Rahmenprogramm. Phase II: - Direktbefragung einer repräsentativen Auswahl von KMU zur Entwicklung von FTE-Projektideen (Interessenbekundungen), die den in Phase I bestimmten Bedürfnissen der KMU entsprechen. Phase III: - Verbreitung von FTE-Projektideen (z.B. durch die Veröffentlichung in Fachzeitschriften und Verbandszeitungen, Verbreitung dieser Informationen auf Verbandsveranstaltungen usw.) und Unterstützung der KMU bei der Schaffung von Partnerschaften bzw. gemeinsam durchzuführenden Vorhaben. Diese Aktivitäten sollen dann in folgendem münden: - Bericht über die FuE-Bedürfnisse von KMU in der vom Verband vertretenen Branche; - Bestimmung von FuE-Themen mit europäischer Dimension, bei denen sich Zusammenarbeit, gemeinsame Durchführung bzw. Vernetzung anbieten, und Feststellung von Bereichen, in denen FTE-Partnerschaften geeignet erscheinen; - Interessenbekundungen an grenzüberschreitenden Partnerschaften (bzw. Gründung solcher Partnerschaften) für die Ausarbeitung von FTE-Vorschlägen. Von der Kommission wird ein Koordinator eingesetzt, der folgende Aufgaben zu erfüllen hat: - Kontaktherstellung und -pflege mit bzw. zwischen den Verbänden, monatlich einmal Berichterstattung an die Kommission; - Gewährleistung der Vergleichbarkeit der o.g. drei Punkte hinsichtlich Qualität, Aufbau und Inhalt; - Erstellung eines zusammenfassenden Gesamtberichts zusammen mit den Branchenverbänden.