Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Article available in the following languages:

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Interoperabilität des europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes

Auf seiner Tagung im September 1994 verabschiedete der Ausschuß der Regionen eine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Interoperabilität des europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes. Der Ausschuß erkannte an, daß eine universelle Interope...

Auf seiner Tagung im September 1994 verabschiedete der Ausschuß der Regionen eine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Interoperabilität des europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes. Der Ausschuß erkannte an, daß eine universelle Interoperabilität (aufgrund der bestehenden Unterschiede zwischen den Systemen) nicht durchsetzbar ist, und begrüßte daher den von der Kommission gewählten Ansatz. Es wurde hervorgehoben, daß der von der Kommission vorgeschlagene Text das europäische Eisenbahnnetz zwar in acht Teilsysteme untergliedert, sich aber keine Bestimmung zu einer umfassenden Kohärenz des Systems findet, die im Interesse von Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit aber besonders wichtig wäre. Neben einer Reihe von anderen Punkten in der Stellungnahmen lenkte der Ausschuß die Aufmerksamkeit darauf, daß die Kommission sehr genaue Bestimmungen zu Infrastruktur, Energieeinsatz und Wartung vorgeschlagen hat, die vorgeschlagene Standardisierung hinsichtlich der Sicherheitsleitlinien, Umweltschutzaspekte und Betriebsdurchführung aber einen Mangel an Präzision erkennen läßt. Abschließend stellte der Ausschuß fest, daß die im Entwurf der Richtlinie für die Gewährleistung der Interoperabilität vorgeschlagene Frist unrealistisch sei. Zu Verzögerungen dürfe es aber trotzdem nicht kommen.