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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommission veröffentlicht Zwischenbericht zu den französischen Atomtests

Die Europäische Kommission hat einen Zwischenbericht zur Prüfung von Unterlagen veröffentlicht, die sich auf die Überwachung der Radioaktivität in Französisch-Polynesien beziehen. Der Bericht war im Zusammenwirken mit Ritt Bjerregaard, dem für Umwelt und Atomsicherheit zust...

Die Europäische Kommission hat einen Zwischenbericht zur Prüfung von Unterlagen veröffentlicht, die sich auf die Überwachung der Radioaktivität in Französisch-Polynesien beziehen. Der Bericht war im Zusammenwirken mit Ritt Bjerregaard, dem für Umwelt und Atomsicherheit zuständigen Mitglied der Kommission, erstellt worden und bildete die Grundlage der Erörterung der französischen Atomtests auf der jüngsten Tagung der Kommission. Ritt Bjerregaard sagte, daß "die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Atomtests in Französisch-Polynesien auf die Gesundheit der Menschen und die Umwelt sehr besorgt sind. Daher habe ich sofort nach Ankündigung der neuen Testreihe alles nötig veranlaßt, damit die mir unterstellten Dienststellen die entsprechenden Artikel des Euratom-Vertrags in vollem Umfang zur Anwendung bringen. Es ist das erste Mal, daß sich die Kommission derart ernsthaft mit der Einhaltung dieser Bestimmungen auseinandersetzen muß." Die Entscheidung der Kommission zur Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten Untersuchungen ist zu einem großen Teil auf die in der Öffentlichkeit weit verbreitete Besorgnis zurückzuführen. Die Kommission ist sich allerdings der Tatsache bewußt, daß eine umfassende Information noch aussteht. Diese noch ausstehenden Informationen spielen auch in dem Schreiben, das Ritt Bjerregaard am 8. September 1995 an den Ministre Delegue Francais aux Affaires Europeennes, Barnier, geschickt hat, eine wichtige Rolle. In dem Schreiben stellte Ritt Bjerregaard mit Bedauern fest, daß der erste Test der neuen Serie stattfand, bevor der Kommission umfassende Informationen und die angeforderten Unterlagen zugeleitet wurden und die Erörterung der Frage von Vereinbarungen über eine Überprüfungsmission abgeschlossen war. Frau Bjerregaard stellte fest, daß die Kommission zur Ausübung ihrer Verantwortlichkeit entsprechend dem Euratom-Vertrag alle erforderlichen Informationen zu den Überwachungssystemen und zum Gehalt der Luft, des Wassers und des Bodens an Radioaktivität in Französisch-Polynesien benötigt. Als besonders notwendig bezeichnete sie die Bereitstellung der neuesten Daten nach dem ersten Test am 5. September 1995. Mit Blick auf die Überprüfungsmission entsprechend Art. 35 des Euratom-Vertrags verwies Ritt Bjerregaard darauf, daß diese Mission besonders angesichts der Beunruhigung der Öffentlichkeit möglichst bald beginnen und alle Orte der Atolle, an denen Versuche stattfinden, umfassen muß. Die Kommission wiederholte noch einmal, daß ihre Gruppe jederzeit nach Französisch-Polynesien aufbrechen könne. Ritt Bjerregaard erinnerte die französischen Behörden daran, daß die Kommission auf ihr Schreiben vom 24. August 1995 und den darin enthaltenen Hinweis auf eine mögliche Verletzung des o.g. Artikels durch Frankreich noch keine Antwort erhalten habe. Ein zweites derartiges Schreiben war vor dem 5. September 1995 abgesandt worden. Frau Bjerregaard informierte die französischen Behörden darüber, daß die Kommission noch nicht endgültig entscheiden konnte, ob der genannte Artikel in diesem Fall Gültigkeit besitzt. Zur Erleichterung einer solchen Einschätzung werden die französischen Behörden aufgefordert, über eine ganze Reihe von Aspekten zu informieren, darunter über derzeitig ergriffene (und mögliche spätere) Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beteiligten und der Bevölkerung. Außerdem sollen sie Angaben machen, anhand derer beurteilt werden kann, ob die neuen Versuche als "besonders gefährlich" betrachtet werden müssen und ob durch die Atomversuche das Gebiet anderer Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen wird oder nicht. Die französischen Behörden wurden im übrigen von Ritt Bjerregaard darüber in Kenntnis gesetzt, daß die Kommission die Vorlage sämtlicher erforderlicher Informationen von den französischen Behörden verlangt und sie die Anwendbarkeit von Art. 34 des Euratom-Vertrages bestimmen können muß, bevor weitere Versuche in der gegenwärtigen Reihe durchgeführt werden. In einer Stellungnahme sagt Ritt Bjerregaard, daß mit diesem Schreiben die auf der Tagung der Kommission aus ihren Vorschlägen gezogenen Schlußfolgerungen vollständig wiedergegeben werden. Frau Bjerregaard verlieh auch ihrer Zufriedenheit darüber Ausdruck, daß sich am Freitag zuvor Präsident Santer und Präsident Chirac miteinander in Verbindung gesetzt hatten und bestimmte Absprachen getroffenn haben.