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Abkommen zwischen Euratom und Kanada

Die Europäische Kommission hat den Wortlaut ihrer Entscheidung vom 28. Juni 1995 zum Abschluß des Durchführungsabkommens zwischen der durch die Kommission vertretenen Europäischen Atomenergiegemeinschaft und der Atomic Energy of Canada Limited, die von der kanadischen Regierun...

Die Europäische Kommission hat den Wortlaut ihrer Entscheidung vom 28. Juni 1995 zum Abschluß des Durchführungsabkommens zwischen der durch die Kommission vertretenen Europäischen Atomenergiegemeinschaft und der Atomic Energy of Canada Limited, die von der kanadischen Regierung mit der Durchführung beauftragt wurde, veröffentlicht. Das Abkommen sieht die Einbeziehung Kanadas in den Beitrag der Europäischen Atomenergiegemeinschaft zum detaillierten technischen Gesamtentwurf für den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) vor. Die Entscheidung bezieht sich auf das Abkommen zwischen der Europäischen Atomenergiegemeinschaft, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der USA über die Zusammenarbeit beim detaillierten technischen Gesamtentwurf für den ITER, das am 21. Juli 1992 abgeschlossen worden war.

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