Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zwischen den USA und der EG
Am 1. Juni 1995 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß eines Kooperationsabkommens im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA an. Das Kooperationsabkommen soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben (1995-1999), und es zielt auf eine Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika ab. Diesem Ziel dienen die Förderung des Austauschs und das Vermitteln von Sprachkenntnissen sowie die Verbreitung von Informationen über die jeweilige Kultur und bestehende Strukturen. Das Programm soll auch der Unterstützung gemeinsamer Vorhaben durch Zusammenschlüsse von Bildungseinrichtungen in der Europäischen Gemeinschaft und Zusammenschlüsse von Bildungseinrichtungen der Vereinigten Staaten von Amerika dienen, wobei den Zusammenschlüssen Hochschulen, Berufsbildungseinrichtugnen und andere geeignete Organisationen angehören dürfen. Die Finanzierung der EU-Zusammenschlüsse geschieht durch die Europäische Gemeinschaft, während die Finanzierung der Zusammenschlüsse in den USA durch die amerikanischen Behörden erfolgen soll. Folgende Aktivitäten kommen für eine Unterstützung in Frage: - Aufbau organisatorischer Rahmen für die Mobilität von Studierenden, einschließlich Stellenvermittlung, bei denen eine ausreichende sprachliche Vorbereitung und die volle Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet werden, - Austausch von Studierenden, Lehrern, Ausbildern und Verwaltungsexperten an Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen; - Gemeinsame Entwicklung innovativer Lehrpläne, einschließlich der Erarbeitung von Lehrmaterialien, -methoden und -modulen; - Vergabe von Lehraufträgen als integrierter Teil des Lehrplansan einer Partnerinstitution; - Sonstige innovative Vorhaben, einschließlich der Nutzung neuer Technologien und des Fernunterrichts, die auf die Verbesserung der Qualität der transatlantischen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und bei der beruflichen Bildung gerichtet sind. Mit dem Programm können auch ergänzende Aktivitäten unterstützt werden: - Informationsaustausch zu Berufs- und Hochschulbildung, Konferenzen zu Themen gegenseitigen Interesses eingeschlossen; - Vergabe von Stipendien im Rahmen des Fulbright-Programms zur Durchführung von Studien, Forschungsarbeiten oder einer Lehrtätigkeit; - Maßnahmen zur Erleichterung der Verbreitung von Informationen zum Programm, einschließlich der Verfügbarkeit von Ergebnissen und Leistungen der gemeinsamen Zusammenschlüsse; - Technische Hilfe im Zusammenhang mit dem Programm. Das Abkommen tritt nach der formellen Annahme durch den Rat und die USA-Regierung in Kraft.
Länder
Vereinigte Staaten