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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäische Kommission Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibung...

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäische Kommission Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Gemäß dem Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Tätigkeiten im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) sowie der Ratsentscheidung über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (1994-1998) fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von Vorschlägen zu FTE-Tätigkeiten auf. Gemäß Artikel 5, Absatz 1 der Ratsentscheidung über das genannte spezifische Programm hat die Kommission ein Arbeitsprogramm erstellt, das die wissenschaftlichen und technologischen Ziele und die Arten der vorzunehmenden FTE-Tätigkeiten sowie die dafür vorgesehenen finanziellen Bestimmungen ausführlich beschreibt. Die Ziele und Arbeiten in Forschung, technologischer Entwicklung und Demonstration, auf die sich die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erstreckt, beziehen sich auf die im Arbeitsprogramm beschriebenen Bereiche. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf folgenden Bereich des spezifischen Programms: - Aktionsbereich 3: Ausbildung durch Forschung: Teilnehmer in diesem Aktionsbereich sind, einerseits Forscher, hauptsächlich mit einem Doktortitel oder einem gleichwertigen Ausbildungsniveau, die sich außerhalb ihres Herkunftlandes weiterbilden oder spezialisieren möchten, und andrerseits die Gastinstitute, die sie aufnehmen. Die Forscher müssen die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates oder eines assoziierten Staates besitzen. Die Gastinstitute müssen rechtsfähige Körperschaften sein, deren Sitz sich in der Gemeinschaft oder in einem assoziierten Staat befindet, und welche die Fähigkeiten besitzen, Ausbindung durch Forschung zu gewährleisten. Die Vorschläge durchlaufen ein Auswahlverfahren auf Grundlage der Kriterien, die in Anhang II des Vierten Rahmenprogramms und in Artikel 4, Absatz 3 des Ratsbeschlusses über die Regeln für die Beteiligung an den spezifischen Programmen genannt sind. Die FTE-Tätigkeiten sind Gegenstand von Verträgen unter Beachtung des Ratsbeschlusses über die Regeln für die Beteiligung an den spezifischen Programmen und des Ratsbeschlusses über das obengenannte spezifische Programm; ihre Ergebnisse werden auf der Grundlage der im Ratsbeschluß über die Verbreitung der Forschungsergebnisse aus den spezifischen Programmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration genannten Grundsätze verbreitet. Besondere Bestimmungen (bezüglich der im Arbeitsprogramm beschriebenen Arbeiten in Forschung und technologischer Entwicklung): Mit dem Aktionsbereich 3 soll durch die Förderung der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern eine quantitative und qualitative Stärkung der Humanressourcen in der Gemeinschaft und in den Staaten , die mit dem Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration assoziiert sind, erreicht werden. Das Programm umfaßt alle Bereiche der Natur- und Ingenieurwissenschaften, sowie der Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften, die zur Verwirklichung der Ziele des Vierten Rahmenprogramms beitragen. Um Kreativität und Innovation der Wissenschaftler bei der Konzipierung ihrer Projekte zu fördern, werden in den vom Programm erfassten Bereichen keinerlei Zielvorgaben oder Prioritäten festgelegt. Ausschlaggebendes Kriterium bei der Bewertung und Auswahl der Projekte sind die wissenschaftliche Qualität. Der Aktionsbereich 3 zielt vor allem auf die Ausbildung europäischer promovierter Wissenschaftler durch Forschung und durch die Förderung ihrer Mobilität ab. Drei Stipendienarten sind vorgesehen: Ausbildungsstipendien, Rückkehrstipendien, sowie Mobilitätsstipendien für anerkannte Wissenschaftler. - A. Ausbildungsstipendien Diese Stipendien sind für promovierte Wissenschaftler gedacht, die sich außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen und außerhalb des Landes, in dem sie ihren letzten Aufenthalt hatten, weiterbilden oder spezialisieren möchten. Als promovierter Wissenschaftler gilt ein Wissenschaftler mit einem Doktortitel oder entsprechendem Abschluß bzw. ein Forscher mit mindestens vier Jahren Vollzeittätigkeit in der Forschung nach einem Hochschulabschluß. Ausbildungsstipendien können auch an Wissenschaftler mit Hochschulabschluß ohne Promotion vergeben werden. Als Wissenschaftler mit Hochschulabschluß gilt der Inhaber eines Abschlußzeugnisses einer Universität oder gleichwertigen Hochschuleinrichtung, das den Inhaber dazu befähigt, unmittelbar, d.h. ohne Zwischenprüfung, eine Promotion zu beginnen oder einen entsprechenden Abschluß zu erwerben. Die Gemeinschaftsförderung wird bei promovierten Wissenschaftlern zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, bei Wissenschaftlern mit Hochabschulabschluß zwischen sechs Monaten und drei Jahren betragen; sie umfaßt einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts. - Rückehrstipendien Rückkehrstipendien sind vorgesehen für Wissenschaftler aus benachteiligten Regionen, die in eine benachteiligte Region des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, zurückkehren und dort Forschung durchführen möchten, und die: - zwei volle Jahre ein Stipendium für promovierte Wissenschaftler aus dem vorliegenden Programm erhalten haben; oder - als promovierte Wissenschafter ein Stipendium von mindestens 20 Monaten aus dem Programm "Humankapital und Mobilität" erhalten haben. Die Gemeinschaftsförderung wird für bis zu 12 Monaten einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts umfassen. - Mobilitätsstipendien für anerkannte Forscher Diese Stipendien sind für anerkannte Forscher vorgesehen, insbesondere für Forscher aus den industrialisierten Regionen, die sich in ein Forschungsteam in einer benachteiligten Region außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, eingliedern möchten, um dort ihr Wissen und ihre Forschungserfahrung weiterzugeben. Antragsteller für diese Stipendien müssen mindestens acht Jahre Vollzeittätigkeit in der Forschung im Anschluß an einen Hochschulabschluß besitzen. Die Gemeinschaftsförderung wird, für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr, einen Zuschuß für die Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts umfassen. Einzelheiten zu den Antragsverfahren (Informationspaket) und zu den Verträgen, die mit erfolgreichen Antragstellern abgeschlossen wird, können bei der Kommission angefordert werden.