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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für regionale Entwicklungsprojekte entsprechend dem Programm INNOVATION

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäische Kommission Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibung...

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäische Kommission Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Auf den Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das 4. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) hin hat der Rat der Europäischen Union am 15. 12. 1994 eine Entscheidung über ein spezifisches Programm zur Verbreitung und optimalen Nutzung der Ergebnisse aus Forschung, technologischer Entwicklung und Demonstration (1994-1998), in der Folge als INNOVATION bezeichnet, erlassen. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung wurde ein Arbeitsprogramm erstellt, in dem die Ziele und Kategorien der durchzuführenden Maßnahmen sowie die hierfür vorgesehenen Finanzregelungen enthalten sind. Das Arbeitsprogramm sieht regionale Maßnahmen zur Förderung eines günstigen Umfelds für die Innovation vor. Gemäß Artikel 10 der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kann sich der EFRE an innovativen Maßnahmen der Regionalentwicklung beteiligen durch Modellvorhaben, mit denen der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklung zwischen den Regionen der Gemeinschaft sowie innovative Maßnahmen gefördert werden. Entsprechend den für den Zeitraum 1995-1999 festgelegten Prioritäten im Rahmen von Artikel 10 dienen einige dieser innovativen Maßnahmen der Entwicklung neuer Möglichkeiten zur Einführung von Innovation und Technologietransfer in die regionale Entwicklung der strukturschwachen Regionen der Europäischen Union über Demonstrationsprojekte. In der Mitteilung der Kommission an den Rat Zusammenhalt und FTE-Politik-Synergieffekte zwischen der Politik im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung und der Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts erklärt die Kommission: 1) Sie beabsichtigt, im Rahmen der Strukturfonds technische Hilfe bereitzustellen; Ziel ist die Entwicklung regionaler FTE-Strategien im Rahmen der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu erstellenden nächsten Serie der gemeinschaftlichen Förderkonzepte (1994-1999). 2) Im 3. Aktionsbereich des 4. Rahmenprogramms wird das Hauptaugenmerk auf der Förderung des Zusammenhalts in den strukturschwachen Regionen liegen. Auf dieser Grundlage führen die Dienststellen der Kommission, die für die Regionalpolitik und für den 3. Aktionsbereich des FTE-Rahmenprogramms (das Innovationsprogramm") zuständig sind, gemeinsam einen Aufruf zu Vorschlägen durch. 2. Ziele Mit diesem Aufruf sollen Vorschläge eingeholt werden, die die Analyse der regionalen Infrastrukturen und Strategien für Technologietransfer und Innovationsförderung (RITTS) betreffen, ferner die Ausarbeitung regionaler Innovationsstrategien (RIS) und regionale Technologietransferprojekte (RTT) sowie flankierenden Maßnahmen. 1) Ziel von RITTS und von RIS ist die Unterstützung lokaler und regionaler Behörden und/oder Entwicklungseinrichtungen bei der Untersuchung der Infrastruktur für Innovation, Technologietransfer und FTE zum Zwecke der Entwicklung (in Zusammenarbeit mit den Hauptbeteiligten) einer effizienteren Strategie für Innovationsunterstützung und -förderung in den entsprechenden Regionen. Dazu gehört eine genaue Beurteilung der technischen Erfordernisse sowie der örtlichen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten unter den Aspekten Management, Finanzierung, Vermarktung, Schulung und Organisation sowie Technologie. Daraus soll sich eine Strategie ergeben, die als Rahmen für die Optimierung der Innovationspolitik und -infrastruktur auf regionaler Ebene dienen kann, insbesondere im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Befriedigung des Bedarfs kleiner und mittlerer Unternehmen. Sie ist so zu konzipieren, daß die Zusammenarbeit zwischen dem Privatsektor und hier in erster Linie den KMU, den Bereichen FTE und Innovation und der staatlichen Verwaltung verbessert wird, um so das Innovationsvermögen der Region zu vergrössern. Die Gesamtzielsetzung ist für beide Bereiche ähnlich. Während jedoch bei RIS die Förderung der Innovationsfähigkeit im Interesse der regionalen Entwicklung im Vordergrund steht, geht es bei RITTS eher um die Effizienz der Infrastruktur und Strategie für Innovationsunterstützung. In Methode und Ansatz weisen diese beiden Bereiche wesentliche Unterschiede auf, die in dem Informationspaket näher ausgeführt sind. 2) Ausarbeitung und Lancierung von Pilotvorhaben für regionalen Technologietransfer, ausgehend von einer regionenübergreifenden Zusammenarbeit, zur Vorführung optimaler Technologietransferverfahren (also Technologiediffusion, auch allgemeinrelevanter Technologien, und Nutzung von Fü-Ergebnissen) in Unternehmen. 3) Die flankierenden Maßnahmen betreffen Hilfe bei der Vernetzung und der Veranstaltung von Workshops zu einschlägigen Themen sowie eine methodische Unterstützung. - Adressaten: 1) Vorschläge für Maßnahme 1) - RITTS können eingereicht werden von regionalen Behörden aus der Union und den übrigen Mitgliedstaaten des EWR oder von Einrichtungen, die mit der technologiebasierten Regionalentwicklung beauftragt sind und nachweisen können, daß die regionalen Behörden hinter ihnen stehen. Diese Maßnahme steht als Teil des Innovationsprogramms auch Einrichtungen aus Mittel- und Osteuropa offen; die Bedingungen hierfür sind in dem Ratsbeschluß vom 30. November 1994 festgelegt. 2) Für Maßnahme 1) - RIS können Vorschläge von den regionalen Behörden eingereicht werden, die jeweils für die Wirtschaftsentwicklung zuständig sind (nach Möglichkeit auf der Ebene NUTS II mit dem Nachweis, daß die Mehrheit der Bevölkerung in unter die EFRE-Verordnung fallenden Gebieten wohnt) und nachweisen können, daß sich die wichtigsten regionalen Akteure zu einer Mitwirkung verpflichten. 3) Für Maßnahme 2) können Vorschläge eingereicht werden von jeder lokalen oder regionalen FTE- und innovationsbezogenen Einrichtung, die nachweisen kann, daß sich die regionalen Behörden und Wirtschaftsteilnehmer aus mehreren Regionen zu einer Teilnahme verplichten. % Die Vorschläge sollten von einer regionenübergreifenden Zusammenarbeit ausgehen, es sollten mindestens zwei Einrichtungen von Regionen aus zwei verschiedenen Ländern beteiligt sein. Der Vorzug wird Vorschlägen gegeben, an denen drei bis sechs Regionen aus mindestens drei verschiedenen Ländern beiteiligt sind. Bei mindestens einem Drittel der mitwirkenden Regionen müsste es sich um Ziel 1- und/oder möglicherwise Ziel 6-Regionen handeln, und mindestens ein Drittel der beantragten Beihilfe müsste auf derartige Regionen entfallen. Die Submittenten können Vorschläge für RITTS und zugleich auch für RIS einreichen, allerdings wird unter Umständen nur ein Vorschlag zur Förderung ausgewählt. Die Submittenten sollten also angeben, welchem Vorschlag sie den Vorzug geben. In dem Informationspaket sind die Unterschiede zwischen RITTS und RIS genau aufgezeigt. 4) Vorschläge für Maßnahme 3) können von europaweiten Netzen oder Konsortien von Organisationen oder Einrichtungen eingereicht werden, die erwiesenermassen über Kompetenz und Know-how in der technologiebasierten Regionalentwicklung und über Erfahrung mit der Entwicklung internationaler Netze verfügen. - Finanzierung - Für Maßnahme 1) beträgt die Gemeinschaftsförderung maximal 50% der Projektkosten, jedoch höchstens 250.000 ECU für RIS und für RITTS in aus dem EFRE geförderten Regionen und höchstens 175.000 ECU für RITTS in sonstigen Regionen. - Die für Maßnahme 2) eingereichten Vorschläge können in zwei Phasen ablaufen, (bei Bedarf) einer kurzen Definitionsphase und einer Demonstrationsphase. Die Förderung der Kommission beträgt bis zu 75% der Kosten für die Definitionsphase, höchstens jedoch 75.000 ECU. Für die Demonstrationsphase liegt für Förderung zwischen 1.000.000 und 3.000.000 ECU; damit werden maximal 50% der zuschußfähigen Kosten für Pilotanwendungen gedeckt. Bei Maßnahme 3) (flankierende Maßnahmen) beträgt die Unterstützung bis zu 100% der Organisationskosten und bis zu 50% der Reise- und Aufenthaltskosten. Insgesamt sind 21.000.000 ECU veranschlagt, davon 15.000.000 aus dem EFRE für RIS und Maßnahme 2). - Ausführliche Informationen über die Verfahren für die Einreichung eines Vorschlags, die Zulassungsbedingungen, die Auswahlkriterien, die Grundsätze für die finanzielle Beteiligung der Kommission und die Formblätter sind in einem Informationspaket enthalten. Dieses kann unter Angabe der Maßnahme bei der jeweils zuständigen Stelle angefordert werden.