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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Teilnahme der EFTA-Staaten am Gemeinschaftsprogramm HELIOS

Der Gemeinsame Ausschuß des EWR hat eine Entscheidung über die Ausweitung der Zusammenarbeit entsprechend dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum auf das Dritte Aktionsprogramm der Gemeinschaft zugunsten Behinderter (HELIOS II, 1993-1996) angenommen. Die Länder d...

Der Gemeinsame Ausschuß des EWR hat eine Entscheidung über die Ausweitung der Zusammenarbeit entsprechend dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum auf das Dritte Aktionsprogramm der Gemeinschaft zugunsten Behinderter (HELIOS II, 1993-1996) angenommen. Die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) sollen 1995und 1996 an Gemeinschaftsaktionen zugunsten Behinderter teilnehmen. 1995 erfolgt kein direkter Beitrag zum Haushalt der EG, stattdessen müssen die EFTA-Staaten für die aus der Teilnahme entstehenden Kosten selbst aufkommen. 1996 tragen die EFTA-Länder in vollem Umfang zum Haushalt bei. Teil des Abkommens ist die Beteiligung der EFTA-Staaten am System HANDYNET, einem computergestützten Dokumentations- und Informationssystem für Behinderte und Organisationen, die sich auf ihre Unterstützung spezialisiert haben. Gleichzeitig sollen Forschungsanstrengungen zu technischen Hilfsmitteln und deren Herstellung angeregt werden.

Länder

Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen