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Verordnung über die Finanzierung der transeuropäischen Netze vom Rat gebilligt

Auf seiner Sitzung am 18. September 1995 nahm der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister eine Verordnung über die allgemeinen Regeln der Finanzierung der transeuropäischen Netze durch die Gemeinschaft an. Ein gemeinsamer Standpunkt dazu war bereits am 31. März 1995 festgelegt...

Auf seiner Sitzung am 18. September 1995 nahm der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister eine Verordnung über die allgemeinen Regeln der Finanzierung der transeuropäischen Netze durch die Gemeinschaft an. Ein gemeinsamer Standpunkt dazu war bereits am 31. März 1995 festgelegt worden. Mit der Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Mittel in Höhe von 2.345 Mio. ECU geschaffen, mit denen im Zeitraum 1995-1999 Infrastrukturprojekte von gemeinsamem Interesse im Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationssektor finanziert werden sollen. Außerdem werden darin die Bedingungen, Methoden und Verfahrensweisen für die zur Finanzierung erforderlichen Genehmigung der Projekte festgeschrieben. Für das laufende Jahr werden 240 Mio. ECU zugewiesen.