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Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von HIV/AIDS in Entwicklungsländern

Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, den Entwicklungsländern bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Ausbreitung der HIV/AIDS-Seuche Unterstützung zu gewähren und ihnen dabei zu helfen, die Auswirkungen auf die gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Entwickl...

Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, den Entwicklungsländern bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Ausbreitung der HIV/AIDS-Seuche Unterstützung zu gewähren und ihnen dabei zu helfen, die Auswirkungen auf die gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu bewältigen. Die vorgeschlagenen Aktionen werden sich auf folgendes konzentrieren: - Förderung einer effizienten Politik zur Verhinderung der Übertragung von HIV/AIDS (geschlechtlich, perinatal oder über das Blut); - Durchbrechung des Kreislaufs "Armut-Instabilität-HIV/AIDS" mit spezieller Beachtung von Risikogruppen wie Flüchtlingen und Einwanderern; - Ausbau von Gesundheits- und Sozialwesen zur Bewältigung der wachsenden Probleme aufgrund der sich ausbreitenden Seuche gerecht werden kann; - Unterstützung der Regierungen bei der Einschätzung der Auswirkungen der Seuche auf die verschiedenen Wirtschaftsbranchen und sozialen Gruppen sowie bei der Ausarbeitung von Strategien zu deren Bewältigung; - Entwicklung und qualitative Verbesserung der biomedizinischen und soziologischen Kenntnisse über die Seuche und des wissenschaftlichen Verständnisses der Ausmaße ihrer Auswirkungen. Finanzielle Unterstützung soll in Form von Zuschüssen für Aktivitäten auf folgenden Gebieten zur Verfügung stehen: - Speziell auf Zielgruppen, einschließlich Risikogruppen, Jugendlichen und Frauen, ausgerichtete Sexualerziehung; - Vorbeugung der Übertragung von HIV und durch Geschlechtskontakt übertragenen Krankheiten und deren Behandlung; - Ausbau des Gesundheitswesens, besonders in abgelegenen Gebieten, zur Verbesserung von Vorbeugung und Behandlung sowie zur Erhöhung der Sicherheit bei Bluttransfusionen; - Unterstützung der Regierungen bei der Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Seuche und bei der Ausarbeitung entsprechender Strategien zu deren Bekämpfung; - Unterstützung regierungsunabhängiger Organisationen, um deren Beitrag zu Vorbeugung und Behandlung besonders durch die Schaffung von Netzen optimaler zu gestalten; - Ausbau der wissenschaftlichen Ausbildung durch bessere Überwachung der Programme auf der Grundlage geeigneter Indikatoren und Verstärkung der angewandten medizinischen, soziologischen und anthropologischen Forschung; - Förderung der Achtung der Menschenrechte der Betroffenen und deren Befreiung von Diskriminierung und Stigma, besonders durch Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens. Die Kommission trägt die Verantwortung für die Durchführung des Programms und wird durch einen beratenden Ausschuß unterstützt, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, des EDF-Ausschusses (für die afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten), des MED-Ausschusses (für die Mittelmeerstaaten) und des ALA-Ausschusses (für die asiatischen und lateinamerikanischen Staaten) angehören.