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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Nachträgliche Bewertung der Gemeinschaftsinitiative LEADER I

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD VI; Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Aussc...

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD VI; Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Die Europäische Kommission, DG VI (Landwirtschaft) ruft auf zur Abgabe von Angeboten zur nachträglichen Bewertung der Gemeinschaftsinitiative LEADER 1 (Abstimmung von Aktionen zur landwirtschaftlichen Entwicklung). Das allgemeine Ziel der Bewertung der Gemeinschaftsinitiative LEADER I ist die Beurteilung der Auswirkungen der im Rahmen von LEADER I mit Geldern aus den Strukturfonds gemäß der von der Kommission festgelegten Leitlinien durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen. Die Bewertung betrifft alle Mitgliedstaaten und alle Globalzuschüsse, die im Rahmen dieser Gemeinschaftsinitiative zugunsten örtlicher Aktionsgruppen beschlossen worden sind. Die besonderen Ziele der Bewertung lauten wie folgt: - Analyse der Sachdienlichkeit und der Übereinstimmung der von den örtlichen Aktionsgruppen sowie von den zuständigen Einrichtungen auf nationaler und regionaler Ebene durchgeführten Aktionen im Hinblick auf die in der Mitteilung der Kommission vom 19. 3. 1991 enthaltenen Leitlinien und Ziele; - Bewertung der erwarteten Wirkungen, insbesondere auf den Arbeitsmarkt; - Bewertung des tatsächlichen Einflusses der Aktionen auf lokaler Ebene; - Analyse der Durchführungsbedingungen zur Bewertung der Frage, inwiefern bestimmte Verwaltungsverfahren, institutionelle oder juristische Gegebenheiten die Effizienz und die Auswirkung des strukturpolitischen Eingriffs der Gemeinschaft beeinflußt haben, - Bewertung der zweckmässigen Verwendung der für die Initiative zugeteilten Mittel; - Analyse des Betriebs und der Leistungsfähigkeit des Netzes; - qualitative und quantitative Bewertung des aufgrund der Gemeinschaftsaktion produzierten Mehrwerts. Die Bewertung soll den innovativen Charakter der durch die Gemeinschaftsinitiative LEADER I eingeführten Vorgehensweise hervorstreichen, und zwar im Vergleich zu den Gemeinschaftlichen Förderkonzepten (GFK) bezüglich der betroffenen Gebiete. Diesbezüglich müssen insbesondere folgende Merkmale untersucht werden: - die Art und Weise wie die von der Gemeinschaftsinitiative LEADER I befürwortete Bottom-up-Vorgehensweise das endogene und lokale Potential hervorgebracht und aufgewertet hat, sowie Grad der Beteiligung der Bevölkerung und der lokalen wirtschaftlichen Handlungsträger an der Planung und Durchführung der Maßnahmen; - inwiefern und in welchen Bereichen die LEADER I einen innovativen Charakter hat, unter Berücksichtigung ihres Modellcharakters für die Gesamtheit der ländlichen Gebiete und der Art, wie die Initiative zur optimalen Integrierung der bereichsspezifischen Aktionen beigetragen hat; - die Vorbildfunktion der vorgeschlagenen Maßnahmen. Im Rahmen der Umsetzungsbedingungen der Gemeinschaftsinitiative muß die Beurteilung insbesondere folgende Aspekte umfassen: - Arbeitsweise und Wirksamkeit der von LEADER I bevorzugten Eingriffsweise; - Wirksamkeit der auf Gemeinschaftsebene eingeführten Maßnahmen sowie der Maßnahmen bezüglich des Geldflusses und des Anteils der Gemeinschaftsmittel; - Wirksamkeit der bei der Ausarbeitung und Durchführung des Business-Plans sowie der Überprüfung der Klarheit der von der Kommission für den Business-Plan vorgegebenen Leitlinien; - Sachdienlichkeit der Zonen- oder Gebietswahl sowie der örtlichen Aktionsgruppen; - Umsetzung und Erfolgsgrad der am weitesten verbreiteten Aktionen; - Beschreibung der verwaltungstechnischen Organisation auf allen Ebenen; Analyse der von den örtlichen Aktionsgruppen bei der Durchführung erfahrenen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten; - einerseits Analyse der Ursachen, die bestimmten örtlichen Aktionsgruppen geholfen haben, die festgelegten Ziele zu erreichen, sowie andererseits Analyse der Hauptursachen ihres Versagens; - Wirksamkeit der Anwendung der Mittel, insbesondere im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis, durch einen Vergleich zwischen verschiedenen Gruppen und Ländern; - Einfluß der Aktion des Netzes auf die örtlichen Aktionsgruppen und gleichzeitig im Hinblick auf die Verbreitung der Ergebnisse ihrer Aktion sowie auf den durch das Vorhandensein des Netzes geschaffenen Mehrwert. Schließlich beinhaltet die Beurteilung eine Bewertung der finanziellen und effektiven Durchführung der Aktionen der örtlichen Aktionsgruppen auf der Grundlage von sachdienlichen finanziellen und effektiven Kennzahlen.

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