Kommission beschließt Richtlinie zur Nutzung der Kabelfernsehnetze
Am 11. Oktober 1995 beschloß die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Aufhebung der Beschränkungen bei der Nutzung von Kabelfernsehnetzen in der Union für die Erbringung liberalisierter Telekommunikationsdienste. Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, den neuen Multimedia-Telekommunikationsdiensten ab 1. Januar 1996 die Verbreitung über Kabelfernsehnetze in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. In vielen Mitgliedstaaten ist die Nutzung von Kabelfernsehnetzen bislang vom Gesetz auf die einfache Einweg-Übertragung von Fernsehprogrammen beschränkt. Dadurch wird praktisch verhindert, daß Kabelnetzbetreiber neue Zweiweg- (d.h. interaktive) Multimedia-Dienste übertragen oder selbst anbieten. Die Kommission möchte in erster Linie erreichen, daß diese Beschränkungen aufgehoben werden, um Investitionen, Pilotprojekte und neue Initiativen in diesem Bereich zu fördern. Zu diesen Diensten gehören u.a.: - Teleshopping und andere Programme für die Fernabwicklung von Geschäften; - Interaktive Spiele und Fernunterricht; - On-line-Datenbanken einschließlich detaillierter/bewegter Bilder. Mit der Aufhebung der Beschränkungen bei der Nutzung von Kabelfernsehnetzen sollen darüber hinaus alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten die Möglichkeit erhalten, ihre interaktiven Dienste dem Endverbraucher unabhängig vom Monopol der betreffenden Fernmeldegesellschaft und damit kostengünstiger anzubieten.