Annahme einer Richtlinie über einheitliche Verfahrensweisen zur Kontrolle des Gefahrguttransports auf der Straße
Am 6. Oktober 1995 nahm der Rat der Umweltminister einstimmig eine Richtlinie an, mit der einheitliche Verfahrensweisen zur Kontrolle des Gefahrguttransports auf der Straße festgelegt werden. Mit der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen repräsentativen Anteil des Gefahrguttransports auf der Straße einer Reihe von Kontrollen zu unterwerfen, mit denen die Einhaltung der Rechtsvorschriften für diesen Bereich überprüft werden soll. Der Rat nahm auch einen gemeinsamen Standpunkt zu einem Vorschlag für eine Richtlinie an, die die Benennung und berufliche Qualifikation von Sicherheitsberatern für den Transport von Gefahrgut auf dem Landweg, der Schiene und dem Wasser betrifft. Der Vorschlag zielt darauf ab, in Unternehmen, die mit dem Transport gefährlicher Güter zu tun haben, ein ausreichendes Niveau an Fachkompetenz zu sichern.