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Entschließung des Rates zum Einsatz der Telematik im Straßenverkehr

Der Rat der Europäischen Union veröffentlichte eine Entschließung zum Einsatz der Telematik im Bereich Straßenverkehr. Die Entschließung bezieht sich insbesondere auf die spezifischen Programme im Bereich Telematikanwendungen von gemeinsamen Interesse (1994-1998) und im Ber...

Der Rat der Europäischen Union veröffentlichte eine Entschließung zum Einsatz der Telematik im Bereich Straßenverkehr. Die Entschließung bezieht sich insbesondere auf die spezifischen Programme im Bereich Telematikanwendungen von gemeinsamen Interesse (1994-1998) und im Bereich Verkehr (1994-1998) sowie auf die vom Europäischen Rat in Essen im Dezember 1994 angenommene Schlußfolgerung über die transeuropäischen Netze. Durch die Entschließung wird die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zur Interoperabilität von RDS-TMC (Radio Data System - Traffic-Message-Channel) gestützten Verkehrsinformations- und -warndiensten und zur Gewährleistung der Kompatibilität der erforderlichen Einbauendgeräte vorzulegen, der sich auf den Vorschlag des Europäischen Komitees für Normung (CEN) für das Sendeprotokoll ALERT C (Hinweise und Problemlokalisierung im europäischen Straßenverkehr) stützt. Weiterhin fordert der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Normierungsarbeiten für die spezifischen RDS-TMC-Dienste speziell unter Beachtung des Protokolls ALERT+ (kompatible Erweiterung des Protokolls ALERT C) und der Verkehrslagemeldungen zu unterstützen. Die Kommission fordert außerdem die Bildung einer Arbeitsgruppe, die sich aus von den Mitgliedstaaten benannten hochrangigen Vertretern zusammensetzt und den Einsatz von Telematikanwendungen im Straßenverkehr untersucht. Aufbauend auf den Ergebnissen der Studien dieser Arbeitsgruppe wird die Kommission eine grundlegende Strategie und einen Rahmen für den Einsatz der Telematikanwendungen im Straßenverkehr vorlegen, um folgende Ziele zu erreichen: - Bestimmung anderer vorrangig zu entwickelnder Anwendungen; - Darlegung der Vorschläge für Mindestspezifikationen, damit diese anderen Anwendungen in Angriff genommen werden können; - Aufzeigen der Hindernisse, die einer Einführung der genannten Anwendungen im Wege stehen. Die Kommission ist t aufgefordert, noch vor Ende des Jahres 1995 ein detailliertes Arbeitsprogramm für die Arbeitsgruppe des Rates sowie einen ausführlichen Bericht über die Aktivitäten in der Europäischen Union im Bereich der Anwendung der Telematik im Straßenverkehr vorzulegen.