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Entschließung des Rates zum Ausschuß für Wissenschaftliche und Technische Forschung (CREST)

Der Rat der Europäischen Union veröffentlichte eine Entschließung zum Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST). CREST wurde ursprünglich auf der Grundlage der Ratsentschließung vom 14. Januar 1974 zur Koordinierung der einzelstaatlichen Politik und zu...

Der Rat der Europäischen Union veröffentlichte eine Entschließung zum Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST). CREST wurde ursprünglich auf der Grundlage der Ratsentschließung vom 14. Januar 1974 zur Koordinierung der einzelstaatlichen Politik und zur Definition der Aktionen von gemeinsamen Interesse im Bereich der Wissenschaft und Technologie eingesetzt. Die gegenwärtige Entschließung dient der Anpassung der Aufgaben von CREST an die jüngsten Entwicklungen. CREST wird definiert als "ein beratendes Organ, dessen Aufgabe darin besteht, den Rat und die Kommission dabei zu unterstützen, die sich für sie im FTE-Bereich ergebenden Aufgaben zu lösen". Speziell ist die Rolle von CREST wie folgt definiert: - Festlegung strategischer Prioritäten für die Politik der Gemeinschaft im FTE-Bereich; - Koordinierung der FTE-Aktivitäten zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten; - Unabhängige Evaluierung der spezifischen FTE-Programme und des Rahmenprogramms; - einen Beitrag zur Ausarbeitung der Gemeinschaftsstrategie für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung zu leisten. Entsprechend dieser Entschließung beinhalten die Aktivitäten von CREST außerdem: - Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der FTE und ihrer Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft; - Ausbildungstätigkeiten im Rahmen der Forschung und im Hinblick auf die Forschung und deren Ausrichtung auf den Innovationsbedarf.