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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommission genehmigt Beihilfe für deutsche Rapsöl-Methylester-Pilotanlage

Die Europäische Kommission hat eine Beihilfe für Deutschland (Staatliche Beihilfe Nr. C 32/94) in Höhe von 4,5 Mio DM für den Bau einer "Rapsölmethylester-Pilotanlage" genehmigt. Die zur Herstellung von Biodiesel bestimmte Anlage soll von der Raiffeisen Hauptgenossenschaft ...

Die Europäische Kommission hat eine Beihilfe für Deutschland (Staatliche Beihilfe Nr. C 32/94) in Höhe von 4,5 Mio DM für den Bau einer "Rapsölmethylester-Pilotanlage" genehmigt. Die zur Herstellung von Biodiesel bestimmte Anlage soll von der Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG, Kiel, gebaut und betrieben werden. Die Produktionsanlage ist Teil eines europäischen Demonstrationsvorhabens für die Herstellung und den Einsatz von Biodiesel und wird zu 30% aus Gemeinschaftsmitteln im Rahmen des AIR-Programms (spezifisches FTE-Programm im Bereich Landwirtschaft und Agrarindustrie) gefördert. Zu Beginn belief sich der Förderanteil bestehend aus der Beihilfe des Bundes und der Gemeinschaft zusammen auf 67% der Investitionskosten. Da die Kommission derart hohe Beihilfeintensitäten bei Demonstrationsvorhaben nicht zuläßt, wurde das Verfahren zur Untersuchung der Beihilfe eingeleitet, und die Bundesregierung erklärte sich daraufhin bereit, die nationalen Fördermittel von 6,4 auf 4,5 Mio. DM zu senken. Damit wird die Gesamtbeihilfeintensität auf die zulässige Höhe von 47% zurückgeführt.

Länder

Deutschland