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Kommission zieht Bilanz der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit

Edith Cresson, zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission für Forschung sowie allgemeine und berufliche Bildung, hat in einer am 18. Oktober 1995 angenommenen Mitteilung vorgeschlagen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit der Europäischen Union auf acht vorrangige Aktion...

Edith Cresson, zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission für Forschung sowie allgemeine und berufliche Bildung, hat in einer am 18. Oktober 1995 angenommenen Mitteilung vorgeschlagen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit der Europäischen Union auf acht vorrangige Aktionen, darunter auch die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern des Mittelmeerraums und den mittel- und osteuropäischen Ländern, zu konzentrieren. Diese Mitteilung wurde im Zusammenhang mit dem sich rasch verändernden internationalen Umfeld vorgelegt und ist darauf ausgerichtet, der Notwendigkeit zur Anpassung der Politik der wissenschaftlichen Zusammenarbeit der EU und der Festlegung neuer Ziele Rechnung zu tragen. Eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit wird zur Stabilität in Europa und den Nachbarländern beitragen. Sie wird besonders die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas wie auch die Unterstützung für die Entwicklung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Länder fördern. Die Europäische Union hat Schritt für Schritt eine Anzahl von Aktionen im Bereich der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den Ländern des Mittelmeerraums, mittel- und osteuropäischen Ländern und den Neuen Unabhängigen Staaten, die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion entstanden sind, entwickelt. Diese Initiativen wurden allerdings ohne die entsprechende Abstimmung mit vorhandenen außenpolitischen Instrumenten der EU, wie PHARE und TACIS, auf den Weg gebracht. Bei entsprechender Handhabung kann die wissenschaftliche Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle dabei spielen, das Forschungspotential zu unterstützen und letztendlich die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Staaten des früheren Ostblocks zu stärken. Hinzu kommt, daß das Vierte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1994-1998) nicht ausreicht, die notwendigen Mittel für die Politik der internationalen Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Programm werden nur 540 Mio ECU für diesen Zweck bereitgestellt, die 4,4 % des Gesamtbudgets von 12,3 Mrd ECU des Vierten Rahmenprogramms repräsentieren. Darüber hinaus sieht sich die Europäische Union einem Wettbewerb seitens der Schwellenländer gegenüber. Mit der Erweiterung des freien Handels könnte die EU gegenüber den Staaten, in denen Löhne und Normen der sozialen Absicherung niedrig sind, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze verlieren. Jedoch bietet das Entstehen dieser Wirtschaftsgebiete auch neue Betätigungsfelder. Die Politik der EU zur internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit sollte sich aus diesem Grund darauf richten, den richtigen Ausgleich zwischen Wettbewerb und Zusammenarbeit zu finden, da letztere von grundlegender Bedeutung ist, um den wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen. Durch die Dezentralisierung der Forschungsaktivitäten und die Förderung der Zusammenarbeit über weite Entfernungen können die neuen Technologien entscheidend zu dieser Entwicklung beitragen. Aus diesem Grund sollte sich die EU-Politik in diesem Bereich von folgenden Zielen leiten lassen: - Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch intensivere wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (besonders durch Einbeziehung einer größeren Zahl externer Partner ind die europäische FTE und Beteiligung von Forschern aus der EU an Forschungsprogrammen von Drittländern); - Entwicklung einer wissenschaftlichen und technologischen Partnerschaft mit den Nachbarn der EU zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (dies betrifft besonders die Länder Mittel- und Osteuropas, die Neuen Unabhängigen Staaten der früheren Sowjetunion und die Drittländer im Mittelmeerraum); - Aufteilung der Forschungsanstrengungen, um die großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte annehmen zu können; - Erleichterung des Zugangs der Entwicklungsländer zur europäischen FTE und zu ihren Ergebnissen, Beitrag zur Schaffung von Forschungsinfrastrukturen und Durchführung einer Forschungspolitik in diesen Ländern, die auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind; - Entwicklung der Kontakte und des Austauschs mit Wissenschaftlern aus Drittländern und Förderung der Zusammenarbeit mit Forschergruppen und -verbänden, die auf neuen Forschungsgebieten tätig sind. Zur Erreichung dieser Ziele legt die Mitteilung der Kommission acht vorrangige Aktionslinien fest: - Stärkung der Beteiligung der Industrie an der internationalen Zusammenarbeit im FTE-Bereich; - Stärkung der externen Dimension in der europäischen FTE-Politik durch Verbesserung des gegenseitigen Zugangs zu Forschungsprogrammen und durch Inangriffnahme von Projekten von gemeinsamem Interesse; - Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern bei spezifischen Projekten; - Stärkung des Forschungspotentials in weniger fortgeschrittenen Ländern und Unterstützung der landwirtschaftlichen Forschung zur Entwicklung des Ackerbaus in diesen Ländern; - Verbesserung des Kenntnisstandes hinsichtlich der in Drittländern erzielten Forschungsresultate; - Inanspruchnahme sonstiger europäischer Mittel (z.B. PHARE, TACIS, MEDA und Europäischer Entwicklungsfonds) zur Unterstützung von FTE-Programmen und Hilfeprogrammen für die Länder Asiens und Lateinamerikas; - Spezifische Vorschläge für die Staaten der Mittelmeerregion (dies macht zusätzliche Mittel erforderlich); - Unterstützung der Länder Mittel- und Osteuropas und der baltischen Republiken im Vorfeld ihres EU-Beitritts (zur Unterstützung dieser Staaten besonders im Bereich der nuklearen Sicherheit könnte zusätzliche Mittel freigegeben werden).

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