Zwölfter Jahresbericht zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren Zwölften Jahresbericht über die Beobachtung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts veröffentlicht. Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 1994 und beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Bereichen: - Vollendung des Binnenmarktes; - Wettbewerb; - Beschäftigung und Sozialpolitik; - Landwirtschaft; - Fischereiwesen; - Umwelt; - Verkehr; - Energie. Im Jahr 1994 hat die Kommission sechs begründete Verwarnungen an Mitgliedstaaten wegen unkorrekter Anwendung der Richtlinien im Bereich Umwelt versandt. Die am häufigsten Schwierigkeiten verusachenden Richtlinien beziehen sich auf den Gewässerschutz. Die in diesem Bereich oftmals betroffenen Staaten sind Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Portugal und das Vereinigte Königreich. Der Naturschutz, besonders der Schutz von wildlebenden Vogelarten und Lebensräumen in Deutschland, Griechenland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden und Spanien stellt ein weiteres Problem dar. Beim Schutz der wildlebenden Vogelarten sind Probleme im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeits-Richtlinie speziell in Deutschland und Italien sowie in Griechenland, Portugal und Spanien festzustellen. Hinsichtlich der Abfall-Richtlinie entstehen Probleme hauptsächlich in Belgien, Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien. Anlaß zur Sorge gibt der Straßenverkehr, insbesondere die Verkehrssicherheit und die technische Harmonisierung, wobei die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinien stark in Verzug geraten sind. Fortschritte wurden jedoch beim Schienenverkehr verzeichnet. Im Energiesektor war die Umsetzungsrate für die Richtlinien im Vergleich zu 1993 geringer, so daß die Mehrzahl der Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 1995 noch zwei Richtlinien (93/76/EWG und 94/2/EG) umsetzen muß.