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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Genehmigung staatlicher Beihilfen - April 1995

Gemäß Artikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission den folgenden staatlichen Beihilfen ihre Genehmigung erteilt: - Schweden: Programm zur industriellen Entwicklung in Regionen mit Priorität in der Regionalpolitik, vorrangig darauf ausgerichtet, die ...

Gemäß Artikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission den folgenden staatlichen Beihilfen ihre Genehmigung erteilt: - Schweden: Programm zur industriellen Entwicklung in Regionen mit Priorität in der Regionalpolitik, vorrangig darauf ausgerichtet, die KMU in die Lage zu versetzen, in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen an gemeinsamen FuE-Maßnahmen teilzunehmen (16 Mio ECU); - Niederlande: Beihilfen zur Umstellung auf die Produktion FCKW-freier Schaumstoffe zum Zwecke des Umweltschutzes (1,55 Mio ECU); - Deutschland: Unterstützung für das Projekt "Produktion 2000", das die Stimulierung der Forschungsarbeiten der Industrie und der Forschungseinrichtungen zum Ziel hat (236 Mio ECU); - Deutschland (Thüringen): Innovationsfonds für technologieorientierte Unternehmen zur Stimulierung der Forschungsarbeiten der KMU (64 Mio ECU); - Spanien: Unterstützung des "Pitma-II-Programms für Technologische und Umweltentwicklung" zur Stimulierung von Investitionen und FuE-Maßnahmen im Umweltbereich in Form von Beihilfen und Zinssubventionen für alle industriellen Bereiche allgemein, unter Bereitstellung eines Teils der Mittel speziell für KMU (303 Mio ECU).

Länder

Deutschland, Spanien, Niederlande, Schweden