Genehmigung staatlicher Beihilfen - März 1995
Gemäß Artikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission den folgenden staatlichen Beihilfen ihre Genehmigung erteilt: - Deutschland: Programm zur Erforschung neuer Werkstoffe, zur Förderung von FuE auf dem Gebiet neuer Werkstoffe des 21. Jahrhunderts (733,5 Mio ECU); - Niederlande: Unterstützung für das Philips-Projekt "Öko-Design" zur Stimulierung der kooperativen Forschungsarbeit auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Produkteforschung (240.000 ECU); - Spanien (Valencia): Maßnahmen im Energiebereich zur Förderung von Energieeinsparung, der Energieträgerdiversifizierung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen (2 Mio ECU); - Spanien (Balearen): Unterstützung der KMU bei Umwelt- und Energieprojekten (3.047 ECU); - Spanien (Balearen): Hilfe für die Region Es Raigueer zur Entwicklung von Industrie, Unternehmertum und Dienstleistungen in einer Region industriellen Niedergangs (6 Mio ECU); - Frankreich: Zustimmung zu parafiskalischen Abgaben für Luftverschmutzung, um Zuschüsse für umweltfreundliche Anlagen und Ausrüstungen zur Reduzierung der Luftverschmutzung und zur Entwicklung neuer Technologien zur Verfügung zu stellen (27 Mio ECU); - Dänemark: Hilfe zur Förderung von FuE, zur Schaffung entsprechender steuerlicher Bedingungen und Verlängerung der Gültigkeit des Steuergesetzes für 1995, so daß sich der Rahmen für Unternehmen zum Engagement bei FuE erweitert; - Deutschland: Arbeits- und Technologieprogramm zur Unterstützung der Forschung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer (37 Mio ECU).
Länder
Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Niederlande