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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Genehmigung staatlicher Beihilfen - März 1995

Gemäß Artikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission den folgenden staatlichen Beihilfen ihre Genehmigung erteilt: - Deutschland: Programm zur Erforschung neuer Werkstoffe, zur Förderung von FuE auf dem Gebiet neuer Werkstoffe des 21. Jahrhunderts (733...

Gemäß Artikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission den folgenden staatlichen Beihilfen ihre Genehmigung erteilt: - Deutschland: Programm zur Erforschung neuer Werkstoffe, zur Förderung von FuE auf dem Gebiet neuer Werkstoffe des 21. Jahrhunderts (733,5 Mio ECU); - Niederlande: Unterstützung für das Philips-Projekt "Öko-Design" zur Stimulierung der kooperativen Forschungsarbeit auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Produkteforschung (240.000 ECU); - Spanien (Valencia): Maßnahmen im Energiebereich zur Förderung von Energieeinsparung, der Energieträgerdiversifizierung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen (2 Mio ECU); - Spanien (Balearen): Unterstützung der KMU bei Umwelt- und Energieprojekten (3.047 ECU); - Spanien (Balearen): Hilfe für die Region Es Raigueer zur Entwicklung von Industrie, Unternehmertum und Dienstleistungen in einer Region industriellen Niedergangs (6 Mio ECU); - Frankreich: Zustimmung zu parafiskalischen Abgaben für Luftverschmutzung, um Zuschüsse für umweltfreundliche Anlagen und Ausrüstungen zur Reduzierung der Luftverschmutzung und zur Entwicklung neuer Technologien zur Verfügung zu stellen (27 Mio ECU); - Dänemark: Hilfe zur Förderung von FuE, zur Schaffung entsprechender steuerlicher Bedingungen und Verlängerung der Gültigkeit des Steuergesetzes für 1995, so daß sich der Rahmen für Unternehmen zum Engagement bei FuE erweitert; - Deutschland: Arbeits- und Technologieprogramm zur Unterstützung der Forschung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer (37 Mio ECU).

Länder

Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Niederlande