Genehmigung staatlicher Beihilfen - Januar/Februar 1995
Gemäß Artikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission den folgenden staatlichen Beihilfen ihre Genehmigung erteilt: - Dänemark: Förderung von Handel und Industrie durch Gewährung von Zuschüssen für Unternehmensberatungsdienste, Ausbildung, Exportförderung und FuE für KMU (95 Mio ECU für 1995); - Deutschland (Westberlin): Initiative für umweltfreundliche Produktion zur Stimulierung von FuE für ökologische, umweltfreundliche Produktion (2,9 Mio ECU); - Deutschland (Berlin): Nationale Kofinanzierung von Hilfen für Umweltschutz und Innovation durch Gewährung von Beihilfen für in Berlin ansässige KMU (15,2 Mio ECU insgesamt); - Deutschland (Berlin): Maßnahmen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie zur Stimulierung der Forschung (19 Mio ECU); - Deutschland (Thüringen): Unterstützung für KMU im FuE-Dienstleistungssektor mit Blick auf die Schaffung von Marktmöglichkeiten für private Forschungsorganisationen (31 Mio ECU); - Vereinigtes Königreich: Unterstützung für das Programm "Smart & Spur" einschließlich eines Anerkennungspreises für die Leistungen kleiner Unternehmen und Unterstützung für in der Forschungsphase befindliche Produkte (88,5 Mio ECU); - Vereinigte Königreich: Unterstützung des OSO-Plans für FuE im Bereich Öl und Gas zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet Öl und Gas (12,5 Mio ECU); - Frankreich: Refinanzierung großer innovativer Projekte (65,7Mio ECU); - Niederlande: Unterstützung der "University Clusters Philips"zur Stimulierung der physikalischen Forschung auf der Basis der Zusammenarbeit (1,5 Mio ECU); - Niederlande: Subventionspläne zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (25,4 Mio ECU).
Länder
Deutschland, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich