Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-18

Article available in the following languages:

DE EN

Kommission gedenkt Verfahren zur Freistellung von ATLAS-PHOENIX einzuleiten

Die Europäische Kommission beabsichtigt, das förmliche Verfahren zur Freistellung der Telekommunikationsallianz ATLAS-PHOENIX zwischen der France Telecom und der Deutschen Telekom AG einzuleiten. Der erste Schritt in diesem Verfahren wird die Veröffentlichung einer Bekanntmach...

Die Europäische Kommission beabsichtigt, das förmliche Verfahren zur Freistellung der Telekommunikationsallianz ATLAS-PHOENIX zwischen der France Telecom und der Deutschen Telekom AG einzuleiten. Der erste Schritt in diesem Verfahren wird die Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt sein, die den wesentlichen Inhalt der angemeldeten Vereinbarungen einschließlich der Änderungen und Verpflichtungen, welche die Parteien zugesagt haben, wiedergibt. Betroffene Dritte sind darin aufgefordert, der Kommission innerhalb einer bestimmten Frist etwaige Bemerkungen mitzuteilen. Diese Frist beträgt üblicherweise einen Monat. Das Verfahren umfaßt ebenfalls die Anhörung des Beratenden Ausschusses der Mitgliedstaaten zu dem Entscheidungsentwurf der Kommission. Dieser könnte während der ersten Jahreshälfte 1996 angenommen werden. Seitens der für Telekommunikation zuständigen Minister Frankreichs und Deutschlands sowie seitens der France Telecom und der Deutschen Telekom wurden gegenüber der Kommission im Hinblick auf die angemeldeten Telekommunikationsallianz ATLAS-PHOENIX eine Reihe von Zusagen gemacht. Diese Änderungen und Verpflichtungen tragen dazu bei, den Bedenken der Kommission entgegenzukommen und enthalten die folgenden Hauptpunkte: - Die französische und die deutsche Regierung haben jeweils die feste politische Verpflichtung übernommen, alternative Telekommunikationsinfrastrukturen für die Bereitstellung liberalisierter Telekommunikationsdienste (ohne Sprachtelephondienste) für die Öffentlichkeit zum 1. Juli 1996 zu liberalisieren sowie sämtliche Infrastruktur und Telekommunikationsdienste einschließlich des Sprachtelephondienstes für die Öffentlichkeit zum 1. Januar 1998vollständig zu liberalisieren; - Die öffentlichen paketvermittelten Datenübertragungsnetze in Frankreich und Deutschland, Transpac bzw. Datex-P, werden bis zum 1. Januar 1998 separat neben dem Gemeinschaftsunternehmen ATLAS der France Telecom und der Deutschen Telekom fortbestehen; - France Telecom und Deutsche Telekom sagten zu, sämtlichen Anbietern schlichter paketvermittelter Datenübertragungsdienste (sogenannte X.25- Dienste) diskriminierungsfreien, offenen und transparenten Zugang zu ihren jeweiligen innerstaatlichen öffentlichen paketvermittelten Datenübertragungsnetzen in Frankreich und Deutschland zu gewähren und diesen aufrechtzuerhalten. Die Verpflichtung der Parteien erstreckt sich außerdem auf jegliches allgemein angewandte und standardisierte Zusammenschaltungsprotokoll, das den gegenwärtigen Standard verändern, ersetzen oder ergänzen mag; - France Telecom und Deutsche Telekom verpflichten sich, keine Quersubventionen zu gewähren. Zur Vorbeugung von Quersubventionen werden sämtliche infolge der ATLAS- und PHOENIX-Vereinbarungen gegründete Gesellschaften eigene juristische Personen sein, die von den Muttergesellschaften getrennt bestehen und zu regelmäßiger externer Buchprüfung verpflichtet sind, um zu gewährleisten, daß alle Transaktionen zwischen diesen Gesellschaften und der France Telecom bzw. der Deutschen Telekom in angemessener Entfernung stattfinden; - France Telecom stimmte der Veräußerung der Gesellschaft Info AG zu, die ein bedeutender Wettbewerber des Datex-P Dienstes auf dem deutschen Markt für Datennetzwerkdienste ist.

Länder

Deutschland, Frankreich