Genehmigung staatlicher Beihilfen - Sonstiges
Gemäß Artikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission den folgenden staatlichen Beihilfen ihre Genehmigung erteilt: - Niederlande: Subventionsplan zur Förderung der Entwicklung und praktischen Anwendung von Umwelttechnologie (5,1 Mio ECU); - Frankreich: Mehrjähriger Unterstützungsplan für FuE bei S.G.S.-Thomson Mikroelektronik zur Entwicklung einer technologischen Plattform sowie von Mikroprozessorarchitekturen, -modulen und -schaltkreisen (321 Mio ECU).
Länder
Frankreich, Niederlande