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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommission schlägt spezielle Maßnahmen zur finanziellen Zusammenarbeit mit der Türkei vor

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für eine Ratsverordnung zur Durchführung spezieller Maßnahmen für die finanzielle Zusammenarbeit mit der Türkei vorgelegt. Diese Verordnung bietet einen Rahmen für den finanziellen Beitrag der Union zu den von der Türkei ...

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für eine Ratsverordnung zur Durchführung spezieller Maßnahmen für die finanzielle Zusammenarbeit mit der Türkei vorgelegt. Diese Verordnung bietet einen Rahmen für den finanziellen Beitrag der Union zu den von der Türkei unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, die Teil der Endphase der Schaffung einer Zollunion EU-Türkei sind. Es wird in vier Hauptbereichen Unterstützung gewährt: - Unterstützung zur Verbesserung der Kapazitäten und der Wettbewerbsfähigkeit der türkischen Wirtschaft, einschließlich: . Umstrukturierung des öffentlichen Sektors, einschließlich Konversionsprogramme; . Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur; . Entwicklung des privaten Sektors mit Betonung auf KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen ;. Förderung privater europäischer Investitionen, besonders in KMU; - Unterstützung zur Stärkung der Demokratie, Entwicklung der Humanressourcen und Umweltschutz, einschließlich: . Verbesserung der Effektivität der öffentlichen Dienste und der Verwaltung, einschließlich der örtlichen Verwaltung; . Förderung des Bewußtseins für die Einhaltung der Menschenrechte und deren Durchsetzung; . Förderung des bürgerlichen Bewußtseins und der Einbeziehung der bürgerlichen Gesellschaft in die Entwicklung der Türkei (z.B. Handelsverbände, Gewerkschaften und die Medien); . Förderung der Rolle der Frauen bei der Entwicklung; . Allgemeine und berufliche Bildung; . Verbesserung der sozialen Dienste, besonders für Benachteiligte; . Umweltschutz; - Sicherung eines Rückhalts für die Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten mit der Türkei besonders mit Blick auf: . Schaffung transeuropäische Netze bei Energie, Verkehr und Telekommunikation; . Harmonische und integrierte Entwicklung ländlicher Gebiete; . Umwelt; . FTE; . Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Statistik; . Verbraucherschutz; . Kulturelle Zusammenarbeit; . Bekämpfung von illegaler Einwanderung, Drogenhandel und organisiertem Verbrechen; . Information, Kommunikation, audiovisuelle Medien und Datenbanken; - Unterstützung für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, besonders im Hinblick auf: . Aufbau und Stärkung der Strukturen für die regionale Zusammenarbeit mit anderen Staaten der Region, mit denen die Europäische Union Beziehungen entwickelt hat; . Stärkung der für die Entwicklung des regionalen und grenzüberschreitenden Handels notwendigen Infrastruktur. Die vorgeschlagene Verordnung sieht die Einführung von Richtprogrammen auf nationaler und regionaler Ebene vor, die den Zeitraum von drei Jahren umfassen. Diese Programme sollen die grundlegenden Ziele sowie die Leitlinien für die Unterstützung der Union in den genannten Bereichen festlegen. Bei im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Aktivitäten soll es sich vorrangig um technische Unterstützung, Ausbildung, Aufbau von Einrichtungen, politischen Dialog, Information, Seminare, Studien, Investitionsprojekte und Aktionen zur Sicherstellung der Sichtbarkeit der Projekte und Programme der Union handeln.

Länder

Türkei