Europäisches Parlament diskutiert Energiepolitik und Umweltfragen
Auf seiner Plenartagung vom 9.-13. Oktober 1995 beriet das Europäische Parlament u.a. über die Energiepolitik der Europäischen Union sowie über verschiedene Umweltfragen. Nach längerer Erörterung billigte das Parlament das Grünbuch der Kommission zur künftigen Energiepolitik der Europäischen Union, forderte jedoch gleichzeitig eine Erweiterung des Vertrages über die Europäische Union um ein Energiekapitel, über das auf der Regierungskonferenz im nächsten Jahr beraten werden soll. Auf diese Weise soll die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit und dem Schutz der Umwelt gesichert werden. Das Parlament forderte außerdem zu verstärkten Forschungsanstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken auf, und es sollten gemeinsame europäische Sicherheitsstandards geschaffen werden. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Nuklearanlagen in Osteuropa seien ebenfalls erforderlich. Im übrigen sprach sich das Parlament dafür aus, eine Strategie in bezug auf die Frage der Entsorgung des nuklearen Abfalls zu erarbeiten. Im Mittelpunkt der erörterten Fragen standen desweiteren die bessere Energieausnutzung und eine Verstärkung der Forschungsarbeiten zu erneuerbaren Energieträgern. Schließlich forderte das Parlament angesichts steigender Besorgnis im Zusammenhang mit dem Treibhauseffekt und einem Klimawechsel zu einem bindenden Programm auf, das einen eindeutigen Zeitplan für die Verminderung der Emission von Kohlendioxid enthalten sollte. Bei den angesprochenen Umweltfragen wurde der Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der aus dem Jahre 1985 stammenden Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung diskutiert. Der Vorschlag zur Änderung wurde vorgelegt, da es bei der Auslegung der Bestimmungen dieser Vorschrift zwischen den Mitgliedstaaten zu großen Unterschieden gekommen ist. Mit dem neuen Ansatz würden sowohl Wettbewerbsverzerrungen verhindert als auch eine einheitliche Herangehensweise in bezug auf wildlebende Tiere und Vogelarten gesichert. Vom Parlament wurden in einer Reihe von Fragen Änderungen angenommen, mit denen die Vorschriften verschärft werden sollen. Dazu gehört die Liste von Fällen, in denen die Prüfung verbindlich vorgeschrieben ist. Abfallverbrennungsanlagen und Rohrfernleitungen müssen danach einer solchen Prüfung unterzogen werden. Ferner seien Projekte aus dem Regional- bzw. Kohäsionsfonds der Union, bei denen ein bedeutender Einfluß auf die Umwelt zu erwarten ist, ebenfalls zu prüfen. Das Parlament nahm darüber hinaus eine Entschließung (A4-206/95) zu Wachstum und Umwelt an, in der die Einführung einer Energiesteuer gefordert wird.