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Aufgaben der Task Force Intermodalität im Verkehr

Auf Initiative von Edith Cresson, für Forschung und Entwicklung zuständiges Kommissionsmitglied, Martin Bangemann, für gewerbliche Wirtschaft, Telekommunikation und Informationstechnologien zuständiges Kommissionsmitglied, und Neil Kinnock, für Verkehr zuständiges Kommissionsm...

Auf Initiative von Edith Cresson, für Forschung und Entwicklung zuständiges Kommissionsmitglied, Martin Bangemann, für gewerbliche Wirtschaft, Telekommunikation und Informationstechnologien zuständiges Kommissionsmitglied, und Neil Kinnock, für Verkehr zuständiges Kommissionsmitglied, hat die Europäische Kommission die Aufgabenstellung für die Task Force Intermodalität im Verkehr veröffentlicht, die in der Erarbeitung von gemeinsamen Forschungsprojekten zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit besteht. Das Konzept der Intermodalität im Verkehr geht auf den beträchtlichen Zuwachs des Aufkommens im Güter- und Personenverkehr und die steigenden Forderungen nach Schnelligkeit, Sicherheit und Schutz der Umwelt zurück. Dieser Begriff umfaßt alle Systeme, Geräte und Technologien für die Integration von Straßen-, Schienen-, Luft und Seeverkehr und den optimalen Übergang von Waren und Passagieren von einer Beförderungsart auf die andere. Intermodalität im Verkehr erfordert, daß auf den unterschiedlichsten Gebieten in den Bereichen Normung, Telekommunikation, Telematik und Forschung eine Vielzahl von Schritten unternommen wird. Die Entwicklung der Intermodalität im Verkehr ist für Europa von besonderer Bedeutung, da der Binnenmarkt erfordert, daß die bestehenden Netze so verknüpft werden, daß Waren und Personen unter optimalen Bedingungen von einem Ende Europas zum anderen gelangen können. Der Aufbau der transeuropäischen Netze steht daher in der EU mit an erster Stelle der Prioritäten. Während auf einzelstaatlicher Ebene Initiativen zur Gewährleistung der Intermodalität unternommen werden, gibt es keine europäische intermodale Industrie und auch keine intermodale Organisation auf europäischer Ebene. Ziel der Task Force ist es, einen Beitrag zur Entwicklung von Technologien, Systemen, innovativen Konzepten und Strategien zu leisten, mit denen die Intermodalität auf dem Gebiet des Waren-und Personenverkehrs verbessert wird. Dabei wird es notwendig sein, sich nicht nur auf Häfen, Flughäfen, Abfertigungsgebäude und Bahnhöfe zu konzentrieren, auf denen Waren bzw. Reisende die Beförderungsart wechseln, sondern auch auf andere Aspekte des intermodalen Systems. Zunächst geht es um die Bewertung und Demonstration der verschiedenen Aspekte auf integrierte und umfassende Weise, wobei die FTE-Aktivitäten laufender, vergangener und künftiger Rahmenprogramme, APAS-Studien und sonstige Forschungsaktivitäten der EU bzw. einzelnen Länder als Grundlage dienen. Ziel der Task Force ist die Stimulierung des Marktes für die Entwicklung und Einführung qualitativ hochwertiger intermodaler Dienste. Motivation der Task Force Aus dem Blickwinkel der Gemeinsamen Verkehrspolitik ist es wichtig, daß die Neuentwicklungen auf dem Gebiet der industriellen Technologie den Anforderungen der Güter- und Personenverkehrssysteme in den Städten und zwischen ihnen entsprechen. Dabei sollte die Entwicklungen der Informationsgesellschaft auch den verschiedenen Verkehrssystemen zugute kommen. Dementsprechend muß die Task Force Verkehr nicht als auf einer Beförderungsart beruhend betrachten, sondern als ein integriertes Ganzes, das den Transport von Tür zu Tür sichert. Gegenwärtig weisen die Tendenzen bei allen Beförderungsarten auf größere Ineffizienz, Staubildung, Umweltverschmutzung, Zeitverschwendung, Gesundheitsgefährdung, Gefährdung des Lebens und wirtschaftliche verluste im allgemeinen. Aus diesem Grunde erfordert eine auch in Zukunft gesicherte Mobilität eine bessere Koordinierung bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturnetzen und -einrichtungen, eine Verbesserung der Kombination der verschiedenen Beförderungsarten und den Ausbau der städtischen Verkehrsnetze. Während große Anstrengungen für die Entwicklung neuer Generationen von Verkehrsmitteln unternommen werden, muß gleichzeitig sichergestellt werden, daß diese Mittel in multimodalen Verkehrsnetzen genutzt werden können und das Verkehrssystem als ganzes sich in übereinstimmung mit dem politischen Ziel der dauerhaft aufrechterhaltbaren Mobilität entwickelt. Dies erfordert die Schaffung eines Gleichgewichts zwischen den grundlegenden Komponenten von Verkehrsnetzen: - Verkehrsmittel und -arten; - Infrastruktur, insbesondere die Erfordernisse der transeuropäischen Netze (TEN); - Organisation und Betriebsführung. Die Punkte, an denen der Übergang von einer Beförderungsart auf die andere erfolgt, sind in den Mittelpunkt des Interesse zu stellen, da die Ergebnisse sämtlicher EU-Forschungsaktivitäten zur Innovation bei Verkehrsmitteln, Infrastruktur, Ausrüstung, Organisation und Informationstechnologien miteinander verbunden werden müssen und Interoperabilität zu gewährleisten ist. Die (im Vergleich zur einzeln angebotenen Beförderungsart) entstehenden wirtschaftlichen Probleme (Kosten) und die Probleme bei der Qualität des angebotenen intermodalen Dienstes sind hier am augenfällgisten. Positive Aktionen in diesem Bereich führen wahrscheinlich zu Nebeneffekten sowohl bei den Verkehrsnetzen als auch ihren einzelnen Bestandteilen. Der Ausbau der Übergangspunkte und -einrichtungen wird den parallelen Ausbau der Verkehrsmittel und -arten und die Entwicklung von Infrastrukturanlagen und neuer organisatorischer Konzepte erfordern. Die Notwendigkeit besonders einer weiteren gegenseitigen Abstimmung der Verkehrseinrichtungen, der Logistik usw. ist bereits deutlich erkannt worden. Das auslösende Moment für eine solche Entwicklung fehlt jedoch noch. Da die Übergangspunkte und -einrichtungen an strategisch wichtiger Stelle im intermodalen Netz stehen, ist es wichtig, daß alle Beförderungsarten (Binnenschiffahrt, See-, Straßen-, Schienen-, Luftverkehr) und die sie unterstützenden Telematikanwendungen in diese Arbeiten von Anfang an einbezogen sind. Mögliche Teledienstalternativen sind in Betracht zu ziehen. Soll für die intermodalen Aktivitäten eine ausgeglichene europäische Lösung gefunden werden, sind die Folgen der technologischen Entwicklungen hinsichtlich Nutzerakzeptenz, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Kosten und Nutzen der sozialen und umweltbezogenen Auswirkungen, erforderlicher Infrastrukturplanung sowie des rechtlichen, organisatorischen und institutionellen Rahmens regelmäßig zu überprüfen. Grundlage des Aktionsplans der Task Force Intermodalität im Verkehr Auf Gemeinschaftsebene besteht die Grundlage für die Task Force Intermodalität im Verkehr in folgendem: - Zweites und Drittes Rahmenprogramm; - Viertes Rahmenprogramm mit dem spezifischen Verkehrsprogramm und verkehrsbezogenen Aktivitäten in anderen spezifischen Programmen; - APAS-Studien; - Programm PACT (Pilotaktionen für den kombinierten Verkehr); - Frühere und z.Z. laufende COST-Aktionen; - Konzept des europäischen "Bürgernetzes"; - Aktion "Informationsgesellschaft"; - Gemeinsame Verkehrspolitik, insbesondere die Leitlinien für die transeuropäischen Netze (TEN) und die Sicherung einer dauerhaft aufrechterhaltbaren Mobilität; - Fünftes Aktionsprogramm zu Umwelt und nachhaltiger Entwicklung. Folgende Themen standen (bzw. stehen) im Mittelpunkt der o.g. Aktivitäten: - Konzepte eines effizienteren und kostengünstigeren Beförderungsartwechsels; - "Intelligente" Technologien für den Übergang von einer Beförderungsart auf die andere; - Entwurf von flexiblen und modular aufgebauten Übergangspunkten und entsprechender Technologien; - Neue Logistikkonezpte mit Hilfe der TEN, insbesondere mittels fortgeschrittener Verkehrstelematik; - Harmonisierung intermodaler Verladegeräte und der entsprechenden, für jeweils eine Beförderungsart ausgelegten Infrastruktur; - Information der Reisenden; - Umsteigefreundlichkeit der Übergangspunkte (Entfernungen, Fahrscheinverkauf, Richtungsinformationen); - Standort und optimale Anzahl von Übergangspunkten und deren -einrichtungen; - Koordinierung der Dienste, Verkehrssteuerung; - Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität des Dienstes; - Verkehrsvermeidung; - Kostensenkung beim intermodalen Verkehr. Außerdem sind auf einzelstaatlicher Ebene folgende Entwicklungen zu verzeichnen: - Neue Verladetechniken (KRUPP, NOELL, COMMUTOR usw.); - Neue Infrastruktureinrichtungen und Transportmittel, die in den Niederlanden, Frankreich und Spanien (Betuwelijn, Combiroad, route ferroviaire, Konvoi-Fahren, Region Barcelona) für den Güterverkehr und im Vereinigten Königreich (Straßenbahnprojekte z.B. in Sheffield, Manchester, Croydon), Frankreich (Caen, Lille) und Deutschland (Hannover) für den Personenverkehr entwickelt werden. Diese und weitere einzelstaatliche Forschungsaktivitäten sowie verschiedene öffentliche und private Initiativen zur Investition in neue intermodale Einrichtungen und Infrastruktur können gemäß Artikel 130k und 130l des Maastricht-Vertrags dazu genutzt werden, Konvergenz der verschiedenen FTE-Aktivitäten zu bewirken und ihre Lebensfähigkeit zu beweisen. Weiterhin könnte auf Artikel 130h zurückgegriffen werden, um die Kohärenz zwischen einzelstaatlicher und europäischer Forschung zu sichern. Da es in Europa keine intermodale Industrie als solche gibt, und auch keine die beteiligten Akteure repräsentierende Organisation für Intermodalität besteht, könnte die Kommission in Übereinstimmung mit Artikel 130n eine Initiative zur Förderung der Errichtung intermodaler Netze oder Vereinigungen (für Güter-bzw. Personenverkehr) ergreifen. Die Nordamerikanische Vereinigung für Intermodalität könnte hier als Vorbild dienen. Der Aktionsplan Es ist ein Aktionsplan auszuarbeiten, in dem die zu ergreifenden Maßnahmen und ein Zeitplan für die Umsetzung der Ziele der Task Force aufgeführt sind. Der Aktionsplan wird die Ansichten der entsprechenden Akteure widerspiegeln. Der Aktionsplan wird die auf europäischer Ebene in Angriff zu nehmenden Erfordernisse, Prioritäten und Themen enthalten, und zwar von der FTE, Validierung und Demonstration bis hin zur Marktakzeptanz einer neuen Generation von Übergangspunkten und -einrichtungen. Im Mittelpunkt werden technologische Engpässe bei den auf eine einzige Beförderungsart ausgerichteten Technologien sowie organisatorische Fragen stehen, die zur Verbesserung des Zusammenwirkens und der Interoperabilität gelöst werden müssen. Jedes einzelne im Aktionsplan aufgeführte Forschungsprojekt muß sich an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten. Im Aktionsplan werden flankierende und unterstützende Maßnahmen zur Beschleunigung der Überführung der FTE-Ergebnisse auf den Markt aufgeführt. Dazu gehören auch Synergieeffekte im Zusammenhang mit EUREKA- und einzelstaatlichen FTE-Programmen, mit Finanzinstrumenten der Einzelstaaten und der Gemeinschaft, mit Werkzeugen für die vergleichende Evaluierung der verschiedenen Lösungen, Normung usw. Zu den unterstütztenden Maßnahmen zählt u.a. folgendes: - Förderung der Schaffung einer intermodalen Frachtgutvereinigung in Europa, um alle Marktteilnehmer besser zu erreichen; - Schaffung einer Organisation für den intermodalen Personenverkehr in Europa, um auf politischer Ebene alle Beteiligten effektiver zu erreichen und einzubeziehen; - Gründung einer Strategiegruppe zur Beratung hinsichtlich sämtlicher Aspekte von Verkehrsökonomik, Infrastrukturplanung und Sicherung einer dauerhaft aufrechterhaltbaren Mobilität; - Gründung einer Strategiegruppe zur Beratung und möglicherweise Koordinierung im Zusammenhang mit Aktivitäten in den Bereichen Verkehrsökonomik, -planung und -forschung; - Koordinierung mit anderen Aktivitäten, die auf das Ziel der dauerhaft aufrechterhaltbaren Mobilität ausgerichtet sind. Umfang des Aktionsplans Dazu gehören 11 spezifische Themen: - Beförderungsarten; - Infrastruktur und Netze; - Normung, Harmonisierung und Regulierung; - Rechtlicher und institutioneller Rahmen; - Wirtschaftliches Umfeld; - Auswirkungen auf Umwelt und Energieverbrauch; - Technologien für den Übergangsbereich; - Informationstechnologie und Telematikwerkzeuge; - Vermarktung der intermodalen Verkehrsdienste (einschließlich Preisgestaltung); - Auswirkungen neuer Technologien; - Bedürfnisse der Reisenden, Spediteure, Kunden und öffentlichen Körperschaften. Leitung und Organisation der Task Force An der Spitze der Task Force steht auf Kommissionsebene Neil Kinnock, dem ein ständiges Sekretariat und eine Kerngruppe zur Seite stehen. Technische Arbeitsgruppen, zu denen auch externe Sachverständige hinzugezogen werden, können gebildet werden. Bei der Leitung der Task Force ist auf Ausgewogenheit zwischen Intermodalität für den Güterverkehr und Intermodalität für den Personenverkehr zu achten. Die Kerngruppe besteht jeweils aus; - Vertretern der Dienststellen der Kommission (GD III, XI, XII, XII, XVII und VII); - gegebenenfalls Vertretern der übrigen Task Forces, die ebenfalls mit Verkehrsfragen zu tun haben. Jährlich findet in Verbindung mit der Kerngruppe und unter Leitung von Neil Kinnock eine Tagung statt, an der führende Vertreter von Unternehmen aus den Bereichen Transportausrüstungen, rollendes Material, Fahrzeuge und Verkehrstelematik, Infrastrukturbetreiber, Betreiber intermodaler Systeme, Spediteure und Vertreter von Reisebüros teilnehmen.

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