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Handwerk und kleine Unternehmen: Schlüssel für Wachstum und Beschäftigung in Europa

Die Europäische Kommission hat kürzlich auf Initiative von Christos Papoutsis, dem für Unternehmenspolitik zuständigen Mitglied der Kommission, eine Mitteilung zu den Ergebnissen der "Zweiten Europäischen Konferenz für Handwerk und kleine Unternehmen" (KOM(95)498 endg.) angeno...

Die Europäische Kommission hat kürzlich auf Initiative von Christos Papoutsis, dem für Unternehmenspolitik zuständigen Mitglied der Kommission, eine Mitteilung zu den Ergebnissen der "Zweiten Europäischen Konferenz für Handwerk und kleine Unternehmen" (KOM(95)498 endg.) angenommen. Der Bericht ist als Grundlage für eine breitangelegte Diskussion über die Schlüsselrolle des Handwerks und der kleinen Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen gedacht. Es besteht die Hoffnung, daß dies die Formulierung einer Reihe von prioritäten Maßnahmen oder Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Ergebnisse der Konferenz zur Folge haben wird. In seinen Bemerkungen zum Bericht stellte Herr Papoutsis fest, daß "die Europäische Kommission bestrebt ist, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Entwicklung dieser europäischen Unternehmen zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verstärken, so daß sie der wachsenden Herausforderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und des Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit begegnen können". Mit der Mitteilung "Das Handwerk und die kleinen Unternehmen, Schlüssel für Wachstum und Beschäftigung in Europa" kommt die Kommission der in der Entschließung vom 10. Oktober 1994 formulierten Aufforderung des Rates nach, die Ergebnisse der Zweiten Europäischen Konferenz für Handwerk und kleine Unternehmen, die am 26. und 27. September 1994 stattgefunden hatte, zu analysieren und einen Bericht über die von ihr geplanten Folgemaßnahmen sowie über alle den Mitgliedstaaten zu empfehlenden Initiativen vorzulegen. Die Teilnehmer an der Berliner Konferenz haben eine Reihe von Forderungen an die Europäische Kommission, andere europäische Institutionen und die Mitgliedstaaten gestellt. Auf der Grundlage dieser Forderungen hat die Kommission zehn Maßnahmen ausgewählt, die besonders vordringlich zu sein scheinen und zur weiteren Spezifizierung der im Rahmen des dritten Mehrjahresprogramms für die KMU (1997 - 2000) zu unternehmenden Aktionen beitragen werden. Weiterhin wurden von der Kommission fünf Schwerpunktbereiche festgelegt, zu denen den Mitgliedstaaten Empfehlungen für die Umsetzung der Ergebnisse der Berliner Konferenz gegeben werden können. Bei den zehn prioritäten Maßnahmen handelt es sich um folgendes: - Verwaltungsvereinfachung: Fortführung der bereits eingeleiteten Aktion, größtmögliche Berücksichtigung der Lage und der begrenzten Mittel der KMU bei der Ausarbeitung neuer europäischer Rechtsvorschriften, Verbesserung der Transparenz der Programme, Vereinfachung der Verfahren für die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen; - Integration der KMU in den Binnenmarkt: Stärkere Beteiligung der KMU an den Normungsprozessen, Förderung der Vernetzung der maßgeblichen nationalen KMU-Organisationen, Folgemaßnahmen zu der Aktion EUROMANAGEMENT; - Förderung grenzüberschreitender Dienstleistungen: Zur Verbesserung des derzeit von der Kommission durchgeführten Pilotvorhabens soll die Gründung von Büros für grenzüberschreitende Entwicklung an den Binnengrenzen gefördert werden; - Länderübergreifende Zusammenarbeit: Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit von KMU mit Unterstützung von Organisationen, die den Unternehmen die Kontaktaufnahme erleichtern; - Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit: Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Organisationen und Unternehmen in Mittel- und Osteuropa sowie in den Mittelmeerländern, Förderung einiger ausgewählter Aktionen zur Vereinfachung der Beteiligung an Fachmessen, - Berufliche Aus- und Weiterbildung: Schulung von Beratern in europäischen Fragen, Förderung des Aufbaus europäischer Netze von Unternehmensleiterinnen und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, die sie für die Herausforderungen des Binnenmarktes sensibilisieren sollen, Förderung des Aufbaus eines europäischen Netzes zur Vermittlung junger Handwerker, die an Praktika in KMU in anderen Mitgliedstaaten interessiert sind; - Entwicklung gemeinsamer Konzeptionen für die Qualifikation: Unterstützung der vom CEDEFOP begonnenen Arbeiten zur Entwicklung gemeinsamer Konzeptionen für die Qualifikation zur Vereinfachung der europaweiten Anerkennung von Abschlüssen und der Einführung europäischer Abschlüsse, - Integration der KMU in die Informationsgesellschaft: Schaffung von Wegen für Berufsverbände, den KMU bei einer besseren Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten der neuen Informationstechnologien Hilfestellung zu leisten; - Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln: Bildung von Kreditgarantiegemeinschaften und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Banken und Unternehmen; - Verbesserung der Information, der Außenwirkung und der Interessenvertretung von KMU: Bereitstellung von Mitteln für die Gründung einer europäischen Organisation, die dem Sektor als Forum für Informations- und Meinungsaustausch dienen soll, Kofinanzierung von Wettbewerben für junge europäische Handwerker, Einführung eines europäischen Handwerkspreises, Stärkung der wirtschaftlichen Bedeutung des Sektor, Ausbau der Beteiligung von kleinen und Handwerksunternehmen an der Arbeit der Verwaltungsausschüsse von Gemeinschaftsprogrammen, einschließlich einer systematischeren Konsultation der Organisationen, die die Interessen des Handwerks und der KMU vertreten. Im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten zu gebenden Empfehlungen ist sich die Kommission der Notwendigkeit bewußt, auf einzelstaatlicher Ebene bestehenden den hauptsächlichen Unterschieden in Fragen der Organisation, der Tradition, der ordnungspolitischen Bedingungen und der Interessenvertretung derHandwerks- und Kleinbetriebe Aufmerksamkeit zu widmen. Dennoch können einige Empfehlungen formuliert werden, die in diesem Stadium vorrangig auf die Verbesserung des Austauschs bewährter Erfahrungen abzielen: - Im Rahmen der entsprechenden Gemeinschaftspolitik, einschließlich der Regionalpolitik Anerkennung der Bedeutung und der Zuständigkeit der Organisationen, die die Interessen des Handwerks und der kleinen Unternehmen durch die Bereitstellung von Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen und die Schaffung von Verbindungen zu lokalen, regionalen und nationalen Beratungsgremien vertreten; - Förderung der Einführung von Lehrlingsausbildung und Fortbildungslehrgängen mit Zwischenschaltung praktischer Ausbildung; - Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe und damit Förderung der Bereitschaft zur Unternehmensgründung, vor allem durch die Entwicklung eines pädagogischen Konzepts und eines neuen Ansatzes zur Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten während der gesamten Ausbildungszeit, von der Grund- bis zur Hochschule; - Schaffung eines positiven Umfelds für die Unterstützung von Unternehmensgründern und jungen Unternehmen, insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen (vor allem hinsichtlich Finanzierung und Management), und damit Verbesserung der Überlebenschancen neu gegründeter Handwerksbetriebe; - Empfehlung an die auf europäischer und auf nationaler Ebene für Normung zuständigen Behörden, ein Folgeabschätzungsverfahren für KMU im Bereich der Normung einzuführen.