LIFE - Empfehlungen des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete am 25. Oktober einstimmig eine Stellungnahme zu einem Vorschlag zur Änderung der LIFE-Verordnung. LIFE ist das einzige Finanzinstrument, das Mittel für Umweltmaßnahmen in der gesamten Gemeinschaft und in Nachbarregionen (Mittelmeer- und Ostseeraum) bereitstellen kann. Zwei Elemente sind nach Ansicht des Ausschusses bei der Änderung dieser Verordnung von zentraler Bedeutung: - Angemessener Grad der Mittelbereitstellung; - Langfristige Kohärenz und Übereinstimmung des Programms mit einer durchführbaren Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. Der Ausschuß bedauert jedoch, daß die Kommission in ihrem Änderungsvorschlag die Verhütung und Reduzierung der Emissionen in die Luft sowie den Schutz der Bodenqualität weitgehend unberücksichtigt läßt. Weiterhin gibt er die Empfehlung, jedes Jahr bei der Veröffentlichung der Ausschreibungen die vorrangigen Aktionsstrategien und -linien für jeden Bereich eindeutig festzulegen. Das ermöglicht den Antragstellern eine genaue Kenntnis der Kriterien, die sie bei der Erarbeitung ihrer Projekte erfüllen müssen. Der Ausschuß hob hervor, daß sozioökonomische und Nichtregierungsorganisationen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Informationsverbreitung leisten können, die entscheidende Rolle jedoch weiterhin den nationalen, regionalen und örtlichen Behörden zukommt.