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Rat der Industrieminister berät EU-Strategie zur Förderung der KMU

Auf seiner Tagung am 6. und 7. November 1995 beriet der Rat der Industrieminister Fragen im Zusammenhang mit der Strategie der Europäischen Union zur Förderung der KMU sowie der Herausbildung eines europäischen Kapitalmarktes. In seiner Rede informierte Christos Papoutsis, fü...

Auf seiner Tagung am 6. und 7. November 1995 beriet der Rat der Industrieminister Fragen im Zusammenhang mit der Strategie der Europäischen Union zur Förderung der KMU sowie der Herausbildung eines europäischen Kapitalmarktes. In seiner Rede informierte Christos Papoutsis, für Energie und Unternehmenspolitik zuständiges Kommissionsmitglied, den Rat darüber, daß die Europäische Kommission auf Ersuchen des Europäischen Rates von Cannes gegenwärtig einen Bericht über die neue EU-Strategie für die KMU ausarbeitet. Dieser wird dem Europäischen Rat auf seiner am 15. Dezember 1995 in Madrid stattfindenden Tagung von Präsident Santer vorgelegt. Herr Papoutsis hob insbesondere die Bedeutung folgender Fragen hervor: - Verbesserung des Zugangs der KMU zu Fremdkapital mit einem "vertretbaren Kostenaufwand"; - Verbesserung des Zugangs der KMU zu den FTE-Programmen; - Verbesserung und Stärkung der Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern; - Förderung der Internationalisierung der KMU; - Verbesserung des Zugangs zu Informationen und zur Informationsgesellschaft; - Verbesserung des betrieblichen Umfeldes. Christos Papoutsis unterstrich ferner die Notwendigkeit der Schaffung eines europäischen Aktienmarktes, um Beteiligungen an den rasch expandierenden KMU zu fördern und diesen so einen besseren Zugang zu langfristigem Eigenkapital zu verschaffen. Von einer solchen Entwicklung werden bedeutende Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union erwartet. Die Kommission ist der Überzeugung, daß die Herausbildung eines solchen Marktes auf der Grundlage des bestehenden europäischen Wertpapierrechts, wenn es denn in vollem Umfang zur Anwendung kommt, möglich ist. Allerdings gäbe es gesetzliche, ordnungspolitische und steuerliche Hemmnisse, die es im Rahmen der einzelnen Mitgliedstaaten zu überwinden gelte. Herr Papoutsis unterstrich in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu vertiefen, um diese Probleme gemeinsam anzugehen und auf bestmöglichem Wege zu verringern oder, was noch besser wäre, zu lösen. Auf Ersuchen des Rates (Beschluß vom 14. Juni 1993) hat die Kommission bereits die Möglichkeiten für die Schaffung eines europäischen Kapitalmarktes geprüft, indem sie eine Studie über den privaten Sektor unterstützte, deren positiven Ergebnisse den Anstoß zur Herausbildung zweier Initiativen gaben: EASDAQ (Europäische Vereinigung zur Automatischen Notierung der Wertpapierhändler) und Nouveau Marche (Der Neue Markt). Der Start beider Initiativen wird für das erste Halbjahr 1996 erwartet. In seinen Schlußfolgerungen zum europäischen Kapitalmarkt billigte der Rat den Standpunkt der Kommission sowie ihren Vorschlag für eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Er forderte die Kommission auf, zur nächsten Tagung des Rates der Industrieminister (März 1996) Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die verschiedenen, in den einzelnen Mitgliedstaaten derzeit bestehenden Hemmnisse wie etwa die Schwierigkeiten bei der Kanalisierung der Mittel institutioneller und privater Anleger, überwunden werden können, um die Herausbildung von Sekundärkapitalmärkten in Europa zu fördern. Die Minister unterstrichen ferner das Interesse der Finanzwelt an der Schaffung effizienter und stabiler Aktienmärkte, die den KMU offenstehen. Der Rat nahm einstimmig zwei Entschließungen zu folgenden Punkten an: - Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Dienstleistungen für Unternehmen; - technologische Innovation and KMU. In der ersten Entschließung werden die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, die Zusammenarbeit im Bereich der Dienstleistungen für Unternehmen zu verstärken und Hemmnisse auf dem Weg zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Herausbildung eines wettbewerbsfähigen Marktes in diesem Sektor abzubauen. Die Kommission wurde damit beauftragt zu untersuchen, inwieweit sich die derzeit angebotenen Dienstleistungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auswirken, sowie eine Mitteilung zu den Perspektiven des Sektors vorzulegen und die Zweckmäßigkeit einer entsprechenden Strategie zu prüfen. Im Rahmen der zweiten Entschließung wird die Kommission mit folgenden Aufgaben betraut: - Untersuchung der spezifischen Probleme, mit denen sich technologieorientierte Unternehmen konfrontiert sehen; - Bereitstellung statistischen Materials über die Teilnahme der KMU an den FTE-Programmen der EU; - Evaluierung der Fortschritte, die dank der gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der KMU zu technologischen Innovationen erzielt wurden; - Prüfung von Wegen und Möglichkeiten zur Koordinierung der maßgeblichen Konzepte der EU; - Festlegung weiterer Maßnahmen zur Förderung der KMU im Rahmen der bestehenden Programme.