Europäischer Garantiefonds zur Förderung der Film- und Fernsehproduktion
Auf Anregung der Kommissionsmitglieder Marcelino Oreja und Yves-Thibault de Silguy hat die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Einrichtung eines europäischen Garantiefonds mit einem Kapital von 200 Mio. ECU, über den eine Gesamtgarantiemasse von rund 1 Mrd. ECU mobilisiert werden kann, angenommen. Dem Vorschlag liegt eine Aufforderung des Rates "Audiovisuelle Medien/Kultur" vom 3. und 4. April 1995 an die Kommission zugrunde, im Rahmen einer Studie die Voraussetzungen für die Schaffung eines Finanzinstruments zu prüfen, mit dem Investitionen zugunsten der europäischen Programmindustrie - in Ergänzung zum Programm MEDIA -mobilisiert werden können. Geplant ist ein Garantiefonds zur Förderung der Film- und Fernsehproduktion, der als eine Art Versicherung fungiert und den Finanzinstituten die Möglichkeit einer teilweisen Absicherung ihrer Kredite und Darlehen an die Programmindustrie bietet. Dabei handelt es sich im wesentlichen um einen Risikoteilungsmechanismus, durch den die Finanzinstitute veranlaßt werden sollen, sich stärker für audiovisuelle Produktionsprojekte zu engagieren. Der Garantiefonds ist als Ergänzung zum Programm MEDIA II konzipiert: Im Rahmen von MEDIA II werden Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Projektentwicklung und Vertrieb über Subventionen oder Einnahmenvorschüsse gefördert, der Fonds hingegen wird vorrangig auf die europäische Produktion audiovisueller Werke, d.h. Kino- und Fernsehfilme im Bereich Fiktion, ausgerichtet sein. In dieser Sparte weist Europa das größte Defizit an Werken für ein breites Publikum auf. Die Werke, für die eine Intervention des Fonds beantragt wird, müssen für den innereuropäischen und den internationalen Austausch geeignet sein. Über die Förderung der Produktion von Kino- und Fernsehfilmen für ein europäisches bzw. internationales Publikum soll der Fonds es der audiovisuellen Industrie ermöglichen, sich die Dimension des Binnenmarktes und die außergemeinschaftlichen Märkte zunutze zu machen. Der Garantiefonds arbeitet nach den Gesetzen des Marktes. Da die Risikodeckung gegen Zahlung von Prämien erfolgt, gibt es keine Wettbewerbsverzerrung. Die Interventionen des Fonds kommen den europäischen Produktionsgesellschaften und den europäischen Verleih/Vertriebsunternehmen, die zur Produktionsfinanzierung beitragen, zugute. Allerdings arbeitet der Fonds nicht unmittelbar mit diesen Unternehmen zusammen, sondern mit Banken und Versicherungen, die ihm Vorschläge für die Teilung der mit finanziellen Operationen im audiovisuellen Sektor verbundenen Risiken unterbreiten. Auf diese Weise kann der Garantiefonds große Mengen an Finanzmitteln zugunsten der Film- und Fernsehproduktion mobilisieren, ohne jedoch selbst Finanzierungen anzubieten. Um eine effiziente Arbeitsweise des Garantiefonds zu gewährleisten, ist es zweckmäßig, die bereits auf Gemeinschaftsebene entwickelten einschlägigen Instrumente und Praktiken zu nutzen. Die Kommission schlägt daher vor, den Garantiefonds in die Verwaltungsstrukturen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), der ebenfalls als Garantiefonds fungiert, einzubinden. Um die Wirkung seiner Interventionen zu erhöhen, sollte der Fonds die Risiken, die er sichert, mit dem EIF über Mitbürgschafts-Abkommen teilen. Darüber hinaus kann er vertraglich mit anderen Einrichtungen, die ähnliche Ziele verfolgen, zusammenarbeiten (z.B. mit nationalen Finanz-und/oder Versicherungsinstituten und mit nationalen Fonds zur Förderung der Film- und Fernsehindustrie). Die vom EIF im Auftrag verwaltete Finanzdotation umfaßt die von der Kommission bereitgestellten Mittel sowie die Beiträge des öffentlichen und privaten Finanzsektors. Diese Mittel dienen als Garantiekapital und sollen längerfristig ein Volumen von 200 Mio. ECU erreichen. Es wird vorgeschlagen, die Beteiligung der Union auf 90 Mio. ECU festzusetzen. Unter Einbeziehung der vom EIF gebotenen Mitbürgschaften könnte eine Garantiemasse von bis zu 1 Mrd. ECU zugunsten der Produktion audiovisueller Werke mobilisiert werden.