Genehmigung staatlicher Beihilfen
Gemäß Arikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission folgende staatliche Beihilfen genehmigt: - Spanien (Galizien): Hilfeplan für wirtschaftliche Entwicklung und die Unterstützung von Aktivitäten zur Förderung der regionalen Entwicklung (108.636 Mio ECU); - Niederlande: Plan zur Förderung FuE-Projekten im Verkehr, besonders im Hinblick auf Telematik im Verkehrsbereich (1.663.272 ECU)
Länder
Spanien, Niederlande