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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Genehmigung staatlicher Beihilfen

Gemäß Arikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission folgende staatliche Beihilfen genehmigt: - Spanien (Galizien): Hilfeplan für wirtschaftliche Entwicklung und die Unterstützung von Aktivitäten zur Förderung der regionalen Entwicklung (108.636 Mio ECU);...

Gemäß Arikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission folgende staatliche Beihilfen genehmigt: - Spanien (Galizien): Hilfeplan für wirtschaftliche Entwicklung und die Unterstützung von Aktivitäten zur Förderung der regionalen Entwicklung (108.636 Mio ECU); - Niederlande: Plan zur Förderung FuE-Projekten im Verkehr, besonders im Hinblick auf Telematik im Verkehrsbereich (1.663.272 ECU)

Länder

Spanien, Niederlande

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