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Auf dem Weg zu größerer Synergie zwischen Kohäsions- und Umweltpolitik

Auf Vorschlag der Kommissionsmitglieder Monika Wulf-Mathies und Ritt Bjerregaard nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung an, die verschiedene Möglichkeiten aufzeigt, bei der Umsetzung der Strukturfondsprogramme und der Anwendung des Kohäsionsfonds eine größere Synergie...

Auf Vorschlag der Kommissionsmitglieder Monika Wulf-Mathies und Ritt Bjerregaard nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung an, die verschiedene Möglichkeiten aufzeigt, bei der Umsetzung der Strukturfondsprogramme und der Anwendung des Kohäsionsfonds eine größere Synergie zwischen Kohäsions- und Umweltpolitik zu erzielen. Bislang galten die Ziele Umweltschutz und sozioökonomische Entwicklung häufig als unvereinbar. Heute jedoch setzt sich vermehrt die Erkenntnis durch, daß sich Umwelt und regionale Entwicklung gegenseitig ergänzen: - Die Tatsache, daß die Umwelt selbst ein wichtiger Faktor der Regionalentwicklung ist, wird häufig ignoriert oder unterschätzt. Natürlichen Ressourcen wie Wasser, Luft und Boden kommt eine erhebliche umweltpolitische und sozioökonomische Bedeutung zu. Die Umweltqualität ist für die Attraktivität einer Region ausschlaggebend und somit bei Investitionsentscheidungen ein entscheidender Faktor; - Der Umweltbereich trägt darüber hinaus wesentlich zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei. Neben den Arbeitsplätzen, die durch den Bau und die Wartung umweltfreundlicher Infrastrukturen geschaffen werden, findet das Beschäftigungspotential der sogenannten Öko-Unternehmen immer stärkere Beachtung; - Eine umweltbezogene Ausbildung und eine geeignete Politik zur Erschließung des Humankapitals ist für eine dauerhafte regionale Entwicklung doppelt wichtig. Sie tragen zum einen dazu bei, daß sich die Arbeitskräfte an die geänderten Qualifikationsanforderungen anpassen und gleichzeitig die Regionen sich auf umweltgerechtere Gewerbe und Sektoren umstellen können. Zum anderen sensibilisieren sie die Öffentlichkeit für Umweltbelange und stärken so in der Bevölkerung den Rückhalt für eine dauerhafte Entwicklung. Die Kohäsionspolitik hat sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die Umwelt. Der Kohäsionsfonds und die Strukturfonds fördern direkt Umweltschutz- infrastrukturen in den förderfähigen Mitgliedstaaten oder Regionen. Die direkt den Umweltschutz fördernden Maßnahmen umfassen den Schutz und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Kanalisation, Reinigung und Recycling von Abwässern sowie Aktionen zur Reinigung von Küstengebieten und Flussbetten. Außerdem schließen sie die Sanierung und Wiederherrichtung von Industriegebieten und die bessere Versorgung benachteiligter städtischer Gebiete ein. Zwischen 1989 und 1993 wurden rund 2,8 Mrd ECU - rund 7% der Struktur- fondsmittel für die Ziel 1-, Ziel 2- und Ziel 5b-Gebiete - für direkte Umweltschutzmaßnahmen aufgewendet. In den Programmplanungsdokumenten für den Zeitraum 1994-1999 sind für diese Gebiete über 9,4 Mrd ECU zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen vorgesehen. Hierbei ist zu betonen, daß in der Union die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds die wichtigsten Geldgeber für Umweltmaßnahmen sind. Der Kohäsionsfonds und die Strukturfonds fördern außerdem zahlreiche Vorhaben, die sich indirekt auf die Umwelt auswirken und einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, künftigen Umweltproblemen vorzubeugen. Dies zeigt sich u.a. in den nachstehend genannten Bereichen: - Öffentlicher Nahverkehr; - Umweltfreundlche Erzeugnisse und Technologien in Unternehmen, vor allem in KMU; - Technologien mit geringen Energie- und Wasserverbrauch und erneuerbare Energie; - Dienste in Verbindung mit "sanftem" Tourismus, Gesundheit, ökologischem Landbau und Naturschutz. In ihrer Mitteilung hat die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die eine noch größere Synergie zwischen der Kohäsions- und der Umweltpolitik zum Ziel haben. Sie kann ihrer Auffassung nach innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds wesentlich dazu beitragen, nationale Praktiken zu fördern, zu prüfen und zu koordinieren, wobei dies in einer partnerschaftlichen Atmosphäre und ohne Zwang verwirklicht werden sollte. Spezifische Vorschläge haben folgendes zum Inhalt: - Was den Kohäsionsfonds anbelangt, müssen sich nach Auffassung der Kommission die Mitgliedstaaten künftig das Ziel setzen, die Mittel in einem ausgewogenen Verhältnis (50/50) auf den Verkehrs- und den Umweltbereich aufzuteilen. Bei der Verwirklichung dieses Ziels wird die Kommission in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitgliedstaaten flexibel vorgehen, insbesondere hinsichtlich des Zeitplans, der Merkmale einzelner Vorhaben sowie der Entwicklungserfordernisse; - Die Kommission wird intensiv daran arbeiten, die Auswirkungen von Maßnahmen mit indirekter Umweltwirkung besser zu erfassen, um die gewonnenen Erkenntnisse bei der bevorstehenden Revision der Programme zu nutzen. Sie wird darüber hinaus weitere Optionen für Pilotprojekte im Umweltbereich prüfen, die sich aus den einschlägigen Artikeln der Strukturfondsverordnungen ergeben; - Die Kommission will die Begleitung und Bewertung der umweltpolitischen Aspekte der Programme verbessern. Da die Mitgliedstaaten für die Programmdurchführung zuständig sind, ist hervorzuheben, daß die nötigen Verbesserungen der Begleitung und Bewertung nur in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern und, wo erforderlich, Regionen erreicht werden können; - Die Kommission will für künftige Projekte die Auswahlkriterien verschärfen, so daß sie nicht nur die Vereinbarkeit mit der Umweltgesetzgebung widerspiegeln, sondern auch den Aspekt einer dauerhaften und umweltverträglichen sozioökonomischen Entwicklung miteinbeziehen. Darüber hinaus wird sich die Kommission darum bemühen, künftig aktiver zur Verhütung von Verstößen gegen Umweltvorschriften bei den Interventionen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds beizutragen; - Um die Transparenz der Kohäsionspolitik zu erhöhen und bei deren Umsetzung Umweltbelangen stärker Rechnung zu tragen, strebt die Kommission einen regelmäßigen Dialog und Gedankenaustausch mit allen von einem Projekt betroffenen Seiten, einschließlich den nichtstaatlichen Umweltorganisationen an. Außerdem werden die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Publizität für Programmplanungsdokumente und deren Umsetzung zu verbessern. Diese Mitteilung wird nun an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen übermittelt.