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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für städtische Pilotprojekte im Rahmen von Artikel 10 der EFRE-Verordnung

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD XVI (Regionalpolitik); Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den a...

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD XVI (Regionalpolitik); Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Die Europäische Kommission, GD XVI, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für im Rahmen von Artikel 10 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu finanzierende städtische Pilotprojekte veröffentlicht. Am 20. Juni 1995 hat die Kommission neue Leitlinien für innovative Strukturfondsmaßnahmen im Rahmen des zweiten Aktionsprogramms (1995-1999) nach Artikel 10 der EFRE-Verordnung aufgestellt. Zu den Prioritäten gehört u. a. die Finanzierung von städtischen Pilotprojekten (SPP). Im Zeitraum 1989-1993 hat die Kommission eine erste Serie von insgesamt 32 SPP eingeleitet. 1994 hat die Gemeinschaft auf der Grundlage der dabei gewonnenen positiven Erfahrungen die Gemeinschaftsinitiative "URBAN" ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, "die in den städtischen Problemvierteln bestehende kritische Lage mit einem innovativen, integrierten Konzept anzugehen, bei dem die durchgeführten Projekte anderen Städten in der EU als Vorbild dienen können", und "Netze für den Erfahrungsaustausch und die zwischenstädtische Zusammenarbeit zu fördern". Für den Zeitraum 1995-1999 soll eine neue Reihe von städtischen Pilotprojekten eingeleitet werden. Allgemeine Zielsetzung dieser Projekte, die sich in eine Strategie für die Entwicklung der städtischen Gebiete einfügt, ist die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Konzepten und Ideen für die Städtepolitik und -planung, um so zu einem dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beizutragen. An diesem Programm können sich Stadt-, Lokal- oder Regionalbehörden von Städten oder Ballungsräumen der Gemeinschaft mit mehr als 100.000Einwohnern beteiligen. Kleinere Städte können auch berücksichtigt werden, sofern sie eine ausgeprägt städtische Wirtschafts- und Sozialstruktur besitzen, innerhalb einer bestimmten Region eine zentrale Funktion erfüllen oder an Ballungsräume angrenzen, die die größeren Städte umgeben. Vorschläge für Maßnahmen, an denen mehr als eine lokale Behörde beteiligt ist, können akzeptiert werden, wenn sich durch eine solche Zusammenarbeit die Wertschöpfung erhöht. Die Vorschläge können sämtliche Maßnahmen betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Lokalbehörde fallen, sofern sie sich in eine integrierte und innovative sozio-ökonomische Strategie einfügen, die im Rahmen der lokalen Partnerschaft vereinbart wurde und darauf abzielt, spezifische städtische Probleme zu lösen oder künftigen Problemen wirksam vorzubauen. Demnach werden Ad-hoc-Vorschläge, die nicht mit den Plänen für das sie umgebende größere Städtgefüge übereinstimmen und eine bloße Auflistung von Investitionen für fehlende städtische Infrastruktureinrichtungen oder grundlegende soziale Dienstleistungen (die normalerweise von den Lokalbehörden im Rahmen ihrer üblichen Zuständigkeiten und Verfahren zu gewährleisten sind) darstellen, nicht berücksichtigt. Die Lokalbehörden sollen hierdurch dazu veranlaßt werden, ihren Interventionsbereich zu erweitern, um die städtischen Probleme mit Hilfe vorhandener, aber noch ungenutzter Hilfsmittel und Möglichkeiten zu lösen und/oder nach neuen Ideen zu suchen. Nachstehend ist eine indikative Liste von Themen oder Themenkombinationen aufgeführt, die in den Anwendungsbereich des neuen Programms städtischer Pilotprojekte fallen: - Verbesserung der Planung für die Randgebiete von Großstädten und Städten mittlerer Größe, in denen die Entwicklung planlos verlaufen ist; - Nutzung der kulturellen, geographischen, historischen und sonstigen Vorteile mittelgroßer Städte; - Ankurbelung der Entwicklung der historischen Stadtkerne und Belebung der benachteiligten Gebiete durch die Erführung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten oder die Unterstützung bestehender Tätigkeiten (insbesondere KMU - wie Nachbarschaftsläden, Handwerksbetriebe usw.) in Verbindung mit beruflicher Ausbildung, Wiedereingliederung, Umweltschutzmaßnahmen und der Verbesserung der Sicherheitsbedingungen; - Vorgehen gegen die funktionelle Veralterung in städtischen Gebieten durch die Einführung neuer Nutzungsformen, durch welche die notwendige städtische Infrastruktur und die erforderlichen Dienstleistungen oder neue wirtschaftliche Tätigkeiten entstehen werden; - Verbesserung der städtischen Einrichtungen in den um Großbahnhöfe anzutreffenden heruntergekommenen Stadtvierteln; - Förderung der sozialen/wirtschaftlichen Integration von Minderheiten und Maßnahmen zugunsten der Gleichbehandlung, insbesondere durch Partnerschaften und die Beteiligung der Bürger; - Verbesserung der Umwelt durch: * Schaffung von Grünflächen und offenen Räumen und/oder Freizeiteinrichtungen sowie dauerhaften Einrichtungen in dichtbebauten Stadtvierteln; * integrierte Abfallbehandlung und Recycling; * Reduzierung des Energieverbrauchs durch die Nutzung erneuerbarer oder umweltfreundlicher alternativer Energiequellen; - bewährte Praktiken für die Erhaltung architektonisch oder sozial wertvoller Bauwerke in Regionen, die durch ihre geographische Lage benachteiligt sind (z. B. erdbebengefährdete Gebiete, von Überschwemmungen bedrohte Gebiete); - integrierte Verwaltung des öffentlichen Verkehrs und des verfügbaren Parkraums sowie Entwicklung von Strategien, die den abgelegenen, wirtschaftlich benachteiligten Vierteln einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt verschaffen sollen; - Einsatz der Informationstechnologie zur Verbesserung der Dienstleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der Städte; - Lösung institutioneller/rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Innovationsprogramme. In der Regel sollten die Projekte eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren haben. Die SPP werden von der EG und den betreffenden Behörden gemeinsam finanziert. Der Gemeinschaftsbeitrag für die Pilotprojekte beträgt in der Regel zwei bis drei Millionen ECU. Für Projekte in Ziel-1-Regionen beläuft sich die Gemeinschaftsbeteiligung auf maximal 75% der von den jeweiligen Behörden getätigten Gesamtausgaben. In allen anderen Regionen ist der Gemeinschaftsbeitrag nicht höher als 50% der betreffenden Kosten.