Richtlininenvorschlag zur Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen und -diensten in der Gemeinschaft
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenschaltung inder Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung universellerDienste und der Interoperabilität durch die Anwendung der Prinzipiendes Offenen Netzzugangs (ONP) veröffentlicht. Dieser Richtlinienentwurf, der im Rahmen eines Pakets zur allgemeinenReform der Rechtsvorschriften im Bereich Telekommunikationvorgeschlagen wurde, enthält einen ordnungspolitischen Rahmen für dieSicherstellung der Zusammenschaltung und Interoperabilität derTelekommunikationsnetze und -dienste in der Gemeinschaft in einerUmgebung offener Märkte und des Wettbewerbs. Besondere Bedeutung wirdder Harmonisierung der Bedingungen für die offene und effizienteZusammenschaltung von öffentlichen Telekommunikationsnetzenbeigemessen. Die Richtlinie legt harmonisierte Prinzipien für die auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten durchzuführende Zusammenschaltungfest. Nach ihrem Inkrafttreten wird die Richtlinie Markteinsteigern den Zugang zu Unternehmens- und Privatkunden auf einer Grundlage ermöglichen, die zu steigenden Investitionen und Marktwachstum im Bereich der Telekommunikationsdienste in einem berechenbaren und stabilen ordnungspolitischen Rahmen ermutigt. Gleichzeitig werden Schutzmaßnahmen festgelegt, die die Zusammenschaltung und Interoperabilität der Netze und Dienste sicherstellen, so daß die Nutzer in steigendem Maße von der universellen Bereitstellung der Telekommunikationsdienste in der Gemeinschaft profitieren können. Hauptpunkte des Richtlinienvorschlags sind: - Anwendung der ONP-Prinzipien von Transparenz, Objektivität und Nichtdiskriminierung in Einklang mit dem Proportionalitätsprinzip; - Priorität wird den kommerziellen Verhandlungen zwischen den Parteien gegeben, zwischen denen die Zusammenschaltung erfolgt, wobei einigeBedingungen nicht in der Richtlinie erfaßt wurden und durch dienationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation festzulegensind; - Eindeutige Verantwortlichkeiten für die nationalen Regierungsbehörden in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip,einschließlich effektiver Mechanismen für die Lösung vonStreitfragen. Es wird erwartet, daß die volle Liberalisierung in der Bereitstellungvon Telekommunikationsdiensten und Netzinfrastruktur in den meistenMitgliedstaaten bis zum 1. Januar 1998 erfolgt sein wird.