Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Maßnahmen entsprechend dem Programm BIOTECH
Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Gegenstand: Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Maßnahmen im Rahmen des Spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung sowie Demonstration im Bereich der Biotechnologie (1994-1998); Vergabestelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, GD XII. Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Gemäß dem Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme des Vierten Rahmenproramms der Europäischen Gemeinschaft für Maßnahmen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) und gemäß dem Beschluß des Rates zur Annahme eines spezifischen Programms im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Biotechnologie fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Maßnahmen auf. Gemäß Artikel 5, Absatz 1 des Beschlusses des Rates zur Annahme des genannten spezifischen Programms wurde von der Kommission ein Arbeitsprogramm erstellt, das die wissenschaftlichen und technologischen Zielsetzungen, die verschiedenen geplanten FTE-Maßnahmen sowie die dafür vorgesehenen finanziellen Regelungen präzise darstellt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Ziele und die Arbeiten für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration betreffen die im Arbeitsprogramm beschriebenen Bereiche. Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen betrifft vorbereitende, flankierende und unterstützende Maßnahmen des spezifischen Programms: - Weiterbildungsmaßnahmen in Verbindung mit dem von dem spezifischen Programm abgedeckten Forschungsbereich (Weiterbildungsstipendien in der Forschung). Beteiligt sind einerseits Forscher, hauptsächlich mit Promotion oder vergleichbarem Grad, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes weiterbilden oder spezialisieren wollen, und andererseits die Forschungsinstitute, die sie aufnehmen. Die Forscher müssen Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder eines assoziierten Staates sein. Die Forschungsinstitute müssen Rechtspersonen sein, in der Gemeinschaft oder einem assoziierten Staat ansässig sein und die Fähigkeit besitzen, die Weiterbildung in der Forschung zu gewährleisten. Die Maßnahmen werden gemäß den Ausführungsbestimmungen in Anhang II des Beschlusses für das spezifische Programm beginnen. Die Vorschläge unterliegen einer Vorauswahl auf der Grundlage der in Anhang II des Vierten Rahmenprogramms genannten Kriterien und laut Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses des Rates betreffend die Regeln für die Teilnahme an spezifischen Programmen. Über die FTE-Maßnahmen werden Verträge abgeschlossen im Hinblick auf den Beschluß des Rates betreffend die Regeln für die Teilnahme an spezifischen Programmen. Die diesbezüglichen Ergebnisse werden verbreitet auf der Grundlage der Prinzipien, die im Beschluß des Rates betreffend die Verbreitung von Ergebnissen aus spezifischen Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Europäischen Gemeinschaften genannt sind. Sonderbestimmungen für Weiterbildungsmaßnahmen in der Forschung: Ziel der Weiterbildungsmaßnahmen in der Forschung ist es, durch den Anreiz der Forscher zu Weiterbildung und Mobilität die Basis der Humanressourcen der Gemeinschaft und der an das Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration angeschlossenen Länder quantitativ und qualitativ zu erweitern. Diese Aufgabe wird gemäß den allgemeinen Bedingungen für Weiterbildungsstipendien in der Forschung umgesetzt, je nach den Zielen des spezifischen Programms Biotechnologie. Es sind drei Arten von Beihilfen vorgesehen: Weiterbildungsstipendien, Rückkehrerstipendien und Mobilitätsstipendien für Forschungsexperten. A. Weiterbildungsstipendien Diese Stipendien sind für Forscher in der Promotion und für promovierte Forscher bestimmt, die außerhalb ihres Herkunftslandes oder des Landes ihres letzten Wohnsitzes eine Weiterbildung erhalten oder sich spezialisieren wollen. Als promovierter Forscher gilt ein Forscher mit dem Titel eines Doktors oder eines gleichwertigen akademischen Grades oder, alternativ, ein Forscher mit mindestens vierjähriger Erfahrung (Vollzeittätigkeit) im Bereich der Hochschulforschung. Als Forscher in der Promotion gilt der Inhaber eines Universitäts- oder gleichwertigen Hochschulabschlußes, der unmittelbar zur Vorbereitung des Erwerbs des Doktorgrades oder eines vergleichbaren akademischen Grades berechtigt. Die Gemeinschaft gewährt dem Forscher eine Beihilfe sowie einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Aufnahmeinstituts, und zwar für einen Zeitraum von 6 Monaten bis 2 Jahren. B. Rückkehrerstipendien Die Rückkehrerstipendien sind für aus benachteiligten Regionen stammende Forscher vorgesehen, die in eine benachteiligte Region ihres Herkunftslandes zurückkehren wollen, um dort Forschungsarbeit zu betreiben. Diese Forscher müssen bereits ein vollständiges zweijähriges Stipendium für promovierte Forscher im Rahmen des vorliegenden Programms oder des vorangegangenen spezifischen Programms im Bereich der Biotechnologie erhalten haben. Die Gemeinschaft gewährt dem Forscher eine Beihilfe sowie einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Aufnahmeinstituts, und zwar für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. C. Mobilitätsstipendien für Forschungsexperten Diese Stipendien sind Forschungsexperten vorbehalten, die eine Forschungstätigkeit von mindestens 8 Jahren (Vollzeittätigkeit) im Hochschulbereich nachweisen müssen. Die Unterstützung der Gemeinschaft erfolgt in Form einer Beihilfe an den Forscher sowie eines Beitrags zu den Forschungs- und Verwaltungkosten des Aufnahmeinstitutes für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu einem Jahr. Das Arbeitsprogramm, die Unterlagen mit den Informationen über das Verfahren für die Einreichung der Vorschläge und ein Exemplar des Mustervertrages, der mit den Aufnahmeinstituten geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Eine Beschreibung der im Rahmen vorausgegangener und zugehöriger Programme ausgeführten Arbeiten wird ebenfalls auf Anfrage zugesandt.