Wirtschaftliche Untersuchung der Luftqualität-Vorgaben
Die Europäische Kommission, GDXI, hat eine Ausschreibung für die Durchführung einer wirtschaftlichen Untersuchung der Luftqualität-Vorgaben für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxid (NO2), feinverteilte Feststoffe, Schwebstoffe und Blei veröffentlicht (Offene Ausschreibung, Aktenzeichen:(XI/B1/ETU/0005). Diese Studie ist aufgrund der anstehenden Verabschiedung einer Richtlinie für die Bewertung und Überwachung der Luftqualität in der Gemeinschaft erforderlich, die den Rahmen für spätere "Tochterrichtlinien" für einzelne Schadstoffe einschließlich von SO2, NO2, feinverteilten Feststoffen und Schwebstoffen und Blei bilden soll. Eine Aufgabe der Rahmenrichtlinie ist die Definition und Festlegung von Vorgaben für die Qualität der Umgebungsluft ("Grenzwerte"). Die Festlegung von Grenzwerten erfolgt auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Vermeidung, Reduzierung und Verhinderung schädlicher Auswirkungen für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt insgesamt. Diese Grenzwerte sollen innerhalb einer vorgegebenen Frist erreicht werden. Die Studie geht von vorgegeben Grenzwertbereichen für die Umgebungsluftqualität aus und analysiert Kosten und den Nutzen bei Erreichung dieser Werte. Kosten und Nutzen sollen mit den Kosten (Nachteilen) verglichen werden, die sich ergeben, wenn über die geltenden Rechtsvorschriften hinaus keine weiteren Maßnahmen angeordnet werden. Die ermittelten Kosten sollen auf der Lösung mit dem niedrigsten Kostenaufwand beruhen erfolgen. Die Analyse soll diejenigen Gebiete identifizieren, die für den größten Teil der Belastung durch die fünf angegebenen Schadstoffe verantwortlich sind. Folgende Arbeitsweise ist vorgesehen: - Feststellung und Lokalisierung von Gebiet mit nach den Vorgaben übermäßiger Schadstoffentwicklung unter Berücksichtigung der (zukünftigen) Wirkung der gegenwärtigen EU- und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Einschränkung der Emissionen (keine weitere Maßnahmen); - Identifikation von Regionen und Sektoren, die für übermäßige Luftverschmutzung verantwortlich sind (Festlegung der erforderlichen Abstellmaßnahmen aufgrund der räumlichen Verteilung); - Übersicht über mögliche Maßnahmen und mit diesen verbundene Kosten in den betroffenen Regionen zur Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwerte; - Ausarbeitung der (kostengünstigsten) Maßnahmenpackung für die Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte; - Einschätzung der Kosten und des Nutzens bei der Realisierung solcher Maßnahmen; Die angewandte wirtschaftliche Methodologie soll auf einen Vergleich der Kosten für die Erreichung der Luftqualitäts-Zielwerte mit dem Nutzen für die Mitgliedstaaten abstellen. Bezüglich der Kosten soll die Studie die Mindestkosten für die Erreichung der Grenzwerte identifizieren. Dazu gibt es zwei Aufgabenstellungen: - Einholung von (technischen) Kostenvoranschlägen über die Kapitalinvestitions- und die Betriebskosten für technische bzw. nichttechnische Emissionsbeschränkungsmaßnahmen bei stationären und ortsveränderlichen Quellen und Einstufung der Option nach ihrem Kostenwirkungsgrad (Kosten je Tonne abgestellte Emission); - Identifikation der kostengünstigsten Lösung für die Durchsetzung der Vorgaben der Qualitätsnormen für die Umluft. Die Vorzüge sind anhand von drei Schadenskategorien zu ermitteln: Gesundheit der Bevölkerung, Ökosysteme und Sachwerterhaltung. Der Schwerpunkt sollte auf der Ermittlung des finanziellen Schadens/Nutzens für die menschliche Gesundheit liegen. Schäden an Ökosystemen und an Sachwerten sollten unter Angabe von physikalischen Kennwerten berichtet und, soweit möglich, auch finanziell angesetzt werden. Die Studie soll alle EU-Länder erfassen. Der Zeitrahmen der Studie soll dem vorgesehenen Zeitrahmen für die Durchsetzung der Umluftqualitäts-Zielwerte entsprechen. Anbieter müssen folgendes nachweisen: - Erfahrung auf dem Gebiet der Analyse der Kosten für die Eindämmung der Emission der fünf Schadstoffe und bei der Ermittlung der kostengünstigsten Lösung; - Erfahrungen auf dem Gebiet der Einschätzung der finanziellen Vorteile in bezug auf die fünf Schadstoffe; - Erfahrungen mit der Modellierung der Luftqualität über verschiedene Raumebenen; - Zugriff auf die erforderlichen Informationen in den Mitgliedstaaten.