Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-25

Article available in the following languages:

DE EN FR

Einrichtung von regionalen und städtischen Stellen für rationelle Energienutzung

Die Europäische Kommission, GD XVII, hat eine Ausschreibung von Hilfsdienstleistungen für die Einrichtung städtischer und regionaler Stellen für rationelle Energienutzung im Sinne der gemeinschaftlichen SAVE II-Aktion für rationelle regionale und städtische Energienutzung verö...

Die Europäische Kommission, GD XVII, hat eine Ausschreibung von Hilfsdienstleistungen für die Einrichtung städtischer und regionaler Stellen für rationelle Energienutzung im Sinne der gemeinschaftlichen SAVE II-Aktion für rationelle regionale und städtische Energienutzung veröffentlicht. Hauptziele der gemeinschaftlichen Aktion sind bessere Energieeffizienz, maximale Nutzung der Versorgungsmöglichkeiten am Ort und Gewährleistung optimaler Energieversorgungsverhältnisse für Regionen und Stadtgebiete. Am wichtigsten hierfür ist es, die Entscheidungsträger am Ort in eine Lage zu versetzen, in der sie objektive und bessere Entscheidungen treffen und diese direkt an den Verbraucher herantragen können. Das ist auch der Grund dafür, daß dieses Konzept als Ergänzung der Pilot-Planungsphase zur Weiterentwicklung und Integration in das SAVE II-Programm vorgeschlagen wurde. Vorbehaltlich der formellen Verabschiedung des SAVE II-Programms konzentrieren sich die im Rahmen dieser Ausschreibung für eine Unterstützung in Betracht kommenden Aktivitäten auf Hilfsdienstleistungen bei der Einrichtung städtischer und regionaler Stellen für rationelle Energienutzung. Jedes Angebot dieser Art muß alle nachfolgenden Anforderungen berücksichtigen: - Ein Arbeitsprogramm von mindestens drei Jahren für die Realisierung von spezifischen Projekten für rationelle Energienutzung, insbesondere mit Erhebungen und Energienutzungsplänen für Regionen, Städte oder Kommunen, für die solche noch nicht vorliegen; - Einen Finanzplan für einen Zeitraum von drei Jahren; - Eine Erklärung der Anbieter, daß eingerichtete Stellen finanziell und administrativ unabhängig sind. Das Fehlen lokaler oder regionaler Einrichtungen mit einem ähnlichen Verantwortungsbereich ist zu dokumentieren. Anbieter verpflichten sich, bestimmte Ziele für die Energienutzung zu verfolgen und müssen eine klare Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen. Sie müssen des weiteren belegen, daß sie noch nicht über spezialisierte Energieabteilungen oder -stellen verfügen und die Einrichtung solcher Stellen sowie die Besetzung mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern beabsichtigen; - Einen administrativen Rahmen mit detailliertem Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der geplanten Stellen. Diese sollen jedoch ihre Tätigkeit bei der Projektleitung unter effektiver Mitwirkung der Kommunalbehörden und der gewählten Verordneten unbehindert entfalten können. Dadurch sollen bessere Verwertung der Ergebnisse und ihre Einbeziehung in die Städte- und Regionalplanung erreicht werden. Es geht ausschließlich um nachfolgende Vorschläge: - Vorschläge, mit denen Regionen, Städte oder Kommunen in den Einzelstaaten einander nähergebracht werden, sofern die Ressourcen von allen zu gleichen Teilen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Regionen, Städte oder Kommunen, die bereits auf den in Frage kommenden Gebieten aktiv gewesen sind, damit Know-how, gesammelte Erfahrungen und technologische Fortschritte transferiert und Größenvorteile genutzt werden können. Zu den geographischen Prioritäten dieser Ausschreibung zählen unter anderem: - Grenzgebiete, Städte oder Kommunen (auf beiden Seiten einer Land- oder Wassergrenze) die nahe genug zusammenliegen, um gemeinsame Energieprojekte mit rationellerer Nutzung der örtlichen Energiequellen und -systeme möglich zu machen; - Außenliegende, ländliche oder isolierte Regionen, oder Städte oder Kommunen in solchen Regionen, insbesondere, wenn ein ausgeprägtes Potential für erneuerbare Energiequellen und Energieeinsparungen bzw. die Möglichkeit einer plötzlichen Steigerung des Energieverbrauchs zu verzeichnen ist; - Zielregionen mit Prioritätsstufe 1, 2 und 5b, oder Regionen und Städte in Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte (Prioritätsstufe 6); - Regionen, Städte oder Kommunen mit gravierenden Umweltschutzproblemen; - Regionen, Städte oder Kommunen mit ernsten wirtschaftlichen Umstellungsproblemen. Andere Prioritäten sind: - Transfer von Know-how durch wenigstens eine Stelle, die über mehr als drei Jahre Erfahrung verfügt; - Vorschläge für den Zusammenschluß von drei Regionen, Städten oder Kommunen in verschiedenen Mitgliedstaaten; - Vorschläge mit einer Studie der sozialwirtschaftlichen Wirkung rationeller Energienutzung, speziell aus der Sicht der Verbesserung der Lebensbedingungen und der Bekämpfung von Faktoren, die zur Ausgrenzung unterprivilegierter Sektoren führen können; - Vorschläge mit speziellen Plänen für Kommunen mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Vorschläge dürfen nur von Regional- oder Kommunalbehörden unterbreitet werden. Die Kommission ist in der Lage, Zuschüsse bis zu maximal 50% der Gesamtkosten der ausgewählten Vorschläge bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 ECU je eingerichtete Stelle und maximal drei neue Stellen in jedem Vorschlag zu gewähren.