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Gemeinsamer Standpunkt über vorgeschlagene Richtlinie über die Beurteilung der Luftqualität

Der Rat der Europäischen Union hat seinen Gemeinsamen Standpunkt über die vorgeschlagene Richtlinie des Rats über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität veröffentlicht. Ziel des Vorschlags ist die Definition von Grundsätzen für die Definition und Festlegung von Zi...

Der Rat der Europäischen Union hat seinen Gemeinsamen Standpunkt über die vorgeschlagene Richtlinie des Rats über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität veröffentlicht. Ziel des Vorschlags ist die Definition von Grundsätzen für die Definition und Festlegung von Zielen für die Luftqualität zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Nach dem Vorschlag soll außerdem die Luftqualität beurteilt und sichergestellt werden, daß über die Luftqualität ausreichende Informationen zur Verfügung stehen, und die Luftqualität erhalten oder - wo erforderlich - verbessert wird. Alle außer drei der Änderungen wurden in den überarbeiteten Vorschlag der Kommission eingearbeitet. Im wesentlichen beziehen sich die Änderungen des Rates auf die Klärung und die Neuordnung des Textes. Der Rat hat einen Anhang mit 13 Schadstoffen in den Text mit einbezogen, für die die Kommission Grenzwerte vorschlagen soll. Bei diesen handelt es sich um: Schwefeldioxid; Stickstoffdioxid; feinteilige Schadstoffe (z.B. Ruß); Schwebstoffe; Blei; Ozon; Benzen; polyaromatische Kohlenwasserstoffe; Kohlenmonoxid; Kadmium; Arsen; Nickel; und Quecksilber. Die Termine für die Festlegung der Grenzwerte wurden im überarbeiteten Vorschlag der Kommission nicht vorgezogen, so daß jetzt der letzte Termin für die Festlegung der Grenzwerte u. a. für Kohlenmonoxid und Benzen der 31. Dezember 1999 ist. Die vorgeschlagene Richtlinie geht nun wieder zur Zweiten Lesung an das Europäische Parlament zurück.

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